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Neue Regeln für Plattformen: DSA sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit!

Am 12. März 2025 fand auf dem Berliner Campus der FernUniversität in Hagen die Jahrestagung des Forschungsschwerpunkts digitale_kultur statt, die das zentrale Ereignis im Kontext des neuen EU-Gesetzes, des Digital Services Act (DSA), thematisierte. Die Tagung mit dem Titel „Tausend Plattformen“ behandelte die tiefgreifenden Änderungen, die öffentliche Diskurse und digitale Plattformen erfassen.

Dr. Thorben Mämecke, wissenschaftlicher Geschäftsführer des Forschungsbereichs, wies darauf hin, dass seit 2008 eine Internationalisierung von Social Media-Angeboten zu beobachten sei, was als „Plattformisierung“ bezeichnet wird. Der DSA, der im Februar 2024 erlassen wurde, erkennt die gesellschaftlichen Risiken großer Plattformen an und etabliert einen verbindlichen Regulationsrahmen.

Der Digital Services Act: Ein neuer Rahmen für Plattformen

Der DSA gilt für alle digitalen Plattformen im europäischen Binnenmarkt, unabhängig von ihrem Sitz. Besondere Vorschriften treffen sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Suchmaschinen (VLOSEs), die verpflichtet sind, mindestens einmal jährlich Risiken zu identifizieren und zu analysieren, die aus ihren Diensten resultieren. Diese Risiken beinhalten unter anderem die Verbreitung illegaler Inhalte und Desinformation sowie die Gefährdung des Schutzes von Minderjährigen.

Plattformen sind dazu angehalten, darzulegen, welche Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken ergriffen wurden. Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Faktenprüfern wird als effizient betrachtet, um systemische Risiken zu verringern. Besonders relevant sind diese Anforderungen im Hinblick auf die Integrität von Wahlen und den zivilgesellschaftlichen Diskurs. Vor der Einführung neuer Funktionen mit potenziell kritischen Auswirkungen müssen VLOPs Risikobewertungen durchführen und diese der EU-Kommission vorlegen. Die Berichte großer Anbieter wie Meta und X sind dabei öffentlich einsehbar, wie germany.representation.ec.europa.eu berichtet.

Methodische Ansätze und gesellschaftliche Verantwortung

Die Tagung befasste sich auch mit methodischen Fragen zur Analyse von Plattformmechanismen. Hierbei standen qualitative versus quantitative Ansätze sowie der Zugang zu Prozessdaten im Fokus. An der Diskussion nahmen auch Vertreter:innen von Nichtregierungsorganisationen wie der Gesellschaft für Freiheitsrechte teil. Ein Sammelband wird die Ergebnisse und Erkenntnisse der Tagung weiterführen.

Parallel zur Tagung wurde die Filmreihe „Theorie|Apparate“ zur Thematisierung soziotechnischer Phänomene ins Leben gerufen. Sie eröffnet mit dem Thema „Hate Speech“ und plant, im Frühjahr 2025 eine neue Folge über das „Internet of Things“ (IoT) zu veröffentlichen, die sich mit der Vernetzung physischer Objekte und deren gesellschaftlichen Auswirkungen befasst. Die Premiere dieser Episode ist für den 16. April 2025 im Rahmen der Wissenschaftsgespräche der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften angesetzt.

Abschließend betonte Dr. Mämecke, dass zukünftige Entwicklungen, wie beispielsweise eine mögliche Deregulierung durch Mark Zuckerberg, weiterhin genau beobachtet werden müssen. Solche dynamischen Veränderungen im digitalen Raum erforderten einen ständigen Dialog und Anpassungen der Regelungen, um ein sicheres und gerechtes digitales Umfeld für Nutzer und Unternehmen in der EU zu gewährleisten.

Die EU arbeitet an einem umfassenden Rechtsrahmen, der neben dem DSA auch den Digital Markets Act umfasst. Beide Gesetze sollen Leitlinien für die digitale Welt setzen und ein sicheres digitales Umfeld schaffen, wie europarl.europa.eu hervorhebt. Der Fortschritt der letzten Jahrzehnte, in denen das Internet die Welt nachhaltig verändert hat, erfordert solch einen angepassten Rahmen, um mit der rasanten technologischen Entwicklung Schritt zu halten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
fernuni-hagen.de
Weitere Infos
germany.representation.ec.europa.eu
Mehr dazu
europarl.europa.eu

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