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Revolution im Arbeitsrecht: Videoverhandlungen jetzt gesetzlich geregelt!

Am 2. April 2025 fand im Auditorium der Bucerius Law School in Hamburg der Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. und des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. statt. Die Veranstaltung eröffnete Prof. Dr. Matthias Jacobs, der als Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V. die Teilnehmer begrüßte. Im Anschluss hielt Birgit Voßkühler, Präsidentin des LAG Hamburg sowie des Hamburgischen Verfassungsgerichts, das Grußwort.

Der Fokus der Tagung lag auf der Reform der Videoverhandlung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Dr. Johannes Bader, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, stellte die wesentlichen Aspekte dieser Reform vor. Die Videoverhandlung hat sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren etabliert, jedoch sind laut Bader zahlreiche Verbesserungen erforderlich. Wichtige Punkte sind die Standardisierung der technischen Ausrüstung, die rechtlichen Anforderungen an Hard- und Software sowie die Digitalkompetenz der Richter. Ein vollständiger Ersatz von Präsenzverhandlungen sei nicht abzusehen, da persönliche Interaktionen weiterhin eine essentielle Rolle spielen.

Rechtspsychologische Perspektiven

In ihrem Vortrag thematisierte Privatdozentin Dr. Susanne Schmittat von der Johannes Kepler Universität Linz die rechtspsychologischen Erkenntnisse zu Videoverhandlungen. Sie behandelte, wie Videotechnologie die gerichtliche Kommunikation beeinflusst. Dabei wurden sowohl Vorteile als auch Herausforderungen von Videoverhandlungen herausgestellt. Dr. Schmittat betonte die Notwendigkeit von klaren Richtlinien, um Chancengleichheit und technische Standards zu gewährleisten.

Ein weiterer Vortrag von Privatdozent Dr. Stefan Witschen von der Universität zu Köln befasste sich mit der Tarifautonomie und Gleichbehandlung. Er diskutierte ein relevantes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlägen und setzte sich mit dem Gleichbehandlungsgebot sowie den Anforderungen an die Begründung von Ungleichbehandlungen auseinander. Dr. Witschen empfahl, dass Arbeitsgerichte bei der Kontrolle von Tarifverträgen Zurückhaltung üben sollten.

Podiumsdiskussion zu Arbeitsrecht und Digitalisierung

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion wurden die arbeitsrechtlichen Wünsche an den neuen Gesetzgeber nach der Bundestagswahl erörtert. Moderiert von Dr. Lena Dührsen, LL.B., Richterin am ArbG Hamburg, nahmen Michael Thomas Fröhlich (UV Nord), Tino Junghans (DGB Rechtsschutz GmbH) und Sophia Kielhorn (Betriebsratsvorsitzende Airbus Hamburg) teil. Einhellig bestand Einigkeit über die Notwendigkeit einer stärkeren Digitalisierung, beispielsweise bei Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen. In der Diskussion über Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere zu Homeoffice und flexiblen Arbeitszeiten, herrschte jedoch Uneinigkeit.

Die Reform der Videoverhandlung, die am 19. Juli 2024 in Kraft trat und insbesondere das Arbeitsrecht betrifft, wurde als Grundlage für die Gespräche in Hamburg herangezogen. Diese Reform ermöglicht es, Videoverhandlungen bereits seit einigen Jahren durchzuführen, jedoch häufig nur mit Genehmigung des Gerichts. Ein Antrag hierfür ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein, da der Richter nach Ermessen entscheidet.Wolters Kluwer berichtet, dass Richter entscheiden können, ob die Verhandlung online oder persönlich stattfindet.

Die gesetzlichen Änderungen sehen auch eine Normierung vor, nach der Videoverhandlungen aufgezeichnet werden können, um die Erstellung von Protokollen zu erleichtern. Dabei sind die Parteien über den Beginn und das Ende der Aufzeichnung zu informieren. Private Mitschnitte sind untersagt. Zudem bleibt die persönliche Interaktion nach der Verhandlung, insbesondere wenn ehrenamtliche Richter beteiligt sind, wichtig. Nachberatungen können jedoch per Video stattfinden, was die Flexibilität der Verfahren erhöht.

Die Tagung endete mit einem geselligen Beisammensein, bei dem Brezeln und Wein angeboten wurden. Dieses Setting bot den Teilnehmenden die Möglichkeit, die Gespräche in einem informellen Rahmen fortzusetzen und sich über die besprochenen Themen auszutauschen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
law-school.de
Weitere Infos
wolterskluwer.com

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