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Berliner Hochschulen vereinen Kräfte für wissenschaftliche Integrität!

Am 15. April 2025 haben 14 Berliner Hochschulen eine gemeinsame Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis gegründet. Diese Institution fungiert als unabhängige, hochschulübergreifende Anlaufstelle, die sich der langfristigen Sicherung des Vertrauens in die Wissenschaft widmet und die Zusammenarbeit bei Belangen der wissenschaftlichen Integrität stärkt. Ein Kooperationsvertrag, der die Grundlage dieser Ombudsstelle bildet, wurde im selben Monat unterzeichnet. Die Freie Universität Berlin wird diese Ombudsstelle bis Oktober 2027 betreiben, wobei die Geschäftsstelle alle zwei Jahre an eine andere Hochschule übergeben wird. Die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität der Freien Universität ist für den Betrieb verantwortlich.

Diese Einrichtung hat klare Kernaufgaben, wie in § 5a Abs. 3 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) festgelegt. Dazu gehört die Entwicklung hochschulübergreifender Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis und die Durchführung von Qualitätsevaluationen einzelner Hochschulen auf Antrag. Zudem wird die Ombudsstelle einzelne Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuständigkeit für die Entziehung akademischer Grade jedoch bei den einzelnen Hochschulen bleibt.

Vertragspartner und Hochschulen

Die Ombudsstelle wird von mehreren wichtigen akademischen Institutionen in Berlin unterstützt. Die Vertragspartner sind:

  • Freie Universität Berlin
  • Humboldt-Universität zu Berlin
  • Technische Universität Berlin
  • Charité – Universitätsmedizin Berlin
  • Universität der Künste Berlin
  • Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin
  • Weißensee Kunsthochschule Berlin
  • Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin
  • Berliner Hochschule für Technik
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
  • Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • Alice-Salomon-Hochschule Berlin
  • Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
  • Evangelische Hochschule Berlin

Zusätzlich wird am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Berlin (IQB) eine Ombudskommission eingesetzt, die sich mit der Umsetzung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beschäftigt. Diese Kommission informiert über die Regeln, schärft das Bewusstsein bei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und vermittelt in Konfliktfällen, die keine gravierenden Verstöße betreffen. Typische Handlungsfälle sind beispielsweise Fragen zu Autor*innenschaften und zeitliche Verzögerungen bei Rückmeldungen von Koautor*innen.

Unterstützung für Wissenschaftler

Das Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland, das vom OWID e.V. eingesetzt wurde, unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem breiten Spektrum von Angelegenheiten bezüglich guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlicher Integrität. Eine in Berlin ansässige Geschäftsstelle bietet dabei Unterstützung in Beratungen und Konfliktvermittlungen. Die Beratungen orientieren sich an den 19 Leitlinien des DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ aus dem Jahr 2019.

Wissenschaftler können sich sowohl an das überregionale Ombudsgremium als auch an lokale Ombudspersonen wenden. Die Anfragen werden neutral, fair und vertraulich behandelt.

Insgesamt zeigen die Initiativen in Berlin, wie wichtig die Förderung von Transparenz und Integrität in der Wissenschaft ist. Mit der Gründung der Ombudsstelle und der Arbeit der Ombudskommission am IQB wird ein effektives System geschaffen, das Fragen und Herausforderungen rund um die wissenschaftliche Praxis adressiert.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
fu-berlin.de
Weitere Infos
iqb.hu-berlin.de
Mehr dazu
ombudsgremium.de

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