
Die Europäische Kommission hat am 16. April 2025 einen neuen Entwurf für eine Rückführungsrichtlinie vorgestellt, der sich stark an der deutschen Rückkehrpolitik orientiert. Diese Initiative zielt darauf ab, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen und eine einheitliche Lösung für alle EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Der Entwurf könnte bedeuten, dass die Abschiebehaft von bisher maximal 12 Monaten auf bis zu 24 Monate verlängert wird, was bereits auf erhebliche Kritik gestoßen ist.
Wissenschaftler der Universität Göttingen haben zu dieser Thematik einen Faktencheck veröffentlicht, der zeigt, dass die bestehenden Rückkehrpolitiken als ineffizient eingestuft werden. Prof. Dr. Sabine Hess, die Projektleitung inne hat, argumentiert, dass langfristige Bleiberechte für Migrantinnen und Migranten weitaus effektiver wären. Sie betont, dass solche Rechte nicht nur Stress reduzieren, sondern auch Ressourcenaufwand in Behörden verringern könnten.
Vorgeschichte und politische Entwicklungen
Die Diskussion um eine neue Rückführungsrichtlinie ist nicht neu. Im letzten Jahr wurden Rückführungen im Asyl- und Migrationspaket (GEAS) nicht behandelt, da kein Konsens unter den Mitgliedstaaten erzielt werden konnte. Mit den neuen Mehrheitsverhältnissen versucht die Kommission nun einen erneuten Vorstoß. Die geplante Verordnung soll dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber von einem EU-Staat in anderen anerkannt werden, was die Abschiebungen erleichtert. Ein Beispiel dafür ist, wenn ein abgelehnter Asylbewerber aus Österreich nach Deutschland reist – in diesem Fall würde Deutschland die Rückführung übernehmen und eine finanzielle Entschädigung von Österreich erhalten.
In der Praxis könnte dies jedoch auch zu einer signifikanten Steigerung der Inhaftierung von Geflüchteten führen, da bis zu 24 Monate Haft angeordnet werden können. 2024 wurden in Deutschland bereits über 40.000 Personen als ausreisepflichtig gemeldet. Im selben Jahr stieg die Zahl der Abschiebungen um 22 % im Vergleich zum Vorjahr, während die Zahl der Asylgesuche gleichzeitig um ein Drittel sank.
Kritik und Bedenken
Kritiker befürchten, dass eine Ausweitung der Abschiebehaft zu einer humanitären Krise führen könnte. Des Weiteren werden die Pläne zur Einrichtung von „Return Hubs“ in Drittstaaten diskutiert. Diese Rückführungszentren könnten dazu dienen, Migrantinnen und Migranten davon abzuhalten, in die EU zu gelangen. Länder wie Ungarn und Italien haben bereits Rückführzentren in Drittstaaten gefordert, jedoch sind viele Experten skeptisch hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit dieser Modelle.
Das sog. Albanien-Modell, welches Ausländer in Drittstaaten asylverfahren könnte, wird ebenfalls als Beispiel angeführt. Allerdings dürften nach der neuen Verordnung nur abgelehnte Asylbewerber in diese Rückführungszentren gebracht werden. Zudem besteht die Herausforderung, dass einige Herkunftsländer als unsicher gelten, was die Abschiebung problematisch macht.
Für detailliertere Informationen und weitere Forschungsergebnisse verweist die Universität Göttingen auf ihre Website. Angesichts der weitreichenden Veränderungen in der EU-Rückführungsrichtlinie bleibt abzuwarten, wie sich die Pläne tatsächlich umsetzen lassen und welche Auswirkungen sie auf die betroffenen Menschen haben werden.