
Am 2. April 2025 fand im Auditorium der Bucerius Law School in Hamburg der Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V. und des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. statt. Unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Jacobs, dem Vizepräsidenten des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands, wurden zentrale Fragen zur Reform der Videoverhandlungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren erörtert. Birgit Voßkühler, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg und des Hamburgischen Verfassungsgerichts, begrüßte die Teilnehmer mit einem Grußwort.
Die Veranstaltung umfasste mehrere Vorträge von Experten, die unterschiedliche Aspekte der Videoverhandlungen beleuchteten. Dr. Johannes Bader, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, sprach über die notwendige Verbesserung der technischen Voraussetzungen für Videoverhandlungen. Er betonte, dass diese mittlerweile fester Bestandteil des Verfahrens sind, jedoch noch viele technische und rechtliche Anforderungen unzureichend sind. Insbesondere die Digitalkompetenz der Richter und die Standardisierung der Technikausrüstung seien entscheidend, da ein vollständiger Ersatz der Präsenzverhandlung nicht absehbar sei.
Einblick in die Videoverhandlungen
Ein weiterer Vortrag von Privatdozentin Dr. Susanne Schmittat von der Johannes Kepler Universität Linz behandelte die rechtspsychologischen Erkenntnisse zu Videoverhandlungen. Sie erklärte, dass Videotechnologie die gerichtliche Kommunikation beeinflusst, wies jedoch auf die Notwendigkeit klarer Richtlinien hin. Diese sollten gewährleisten, dass alle Verfahrensbeteiligten gleich behandelt werden, während gleichzeitig die technischen Standards verbessert werden müssen.
Dr. Stefan Witschen von der Universität zu Köln diskutierte in seinem Vortrag die Themen Tarifautonomie und Gleichbehandlung im Kontext eines aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlägen. Dabei plädierte er für mehr Zurückhaltung der Arbeitsgerichte bei der Kontrolle von Tarifverträgen und beleuchtete die Anforderungen an die Begründung von Ungleichbehandlungen.
Fortschritte seit der Reform
Ein Zentrum der Diskussion war die Reform des Einsatzes von Videokonferenzen im Gerichtsprozess, die am 19. Juli 2024 in Kraft trat. Diese reformierte das Arbeitsrecht und schuf mit § 50a ArbGG eine eigenständige Regelung für Videoverhandlungen. Diese Möglichkeiten wurden bereits in der Zivilprozessordnung etabliert, fanden jedoch wenig Anwendung. law-school.de berichtet, dass die Covid-19-Pandemie einen Anstieg der Nutzung von Videoverhandlungen zur Folge hatte, was eine Anpassung der verfahrensrechtlichen Grundlagen verdeutlichte.
Die neu eingeführten Regelungen ermöglichen es, dass Videoverhandlungen durchgeführt werden, wenn mindestens ein Verfahrensbeteiligter per Bild- und Tonübertragung anwesend ist. Ein Richter kann die Genehmigung für eine Videoverhandlung nach Ermessen erteilen und muss eine Ablehnung begründen. Diese Akzeptanz der Videoverhandlungen erfordert, dass Parteien über den Beginn und das Ende der Aufzeichnung informiert werden und private Mitschnitte nicht gestattet sind. Darüber hinaus ist eine digitale Beweisaufnahme mittlerweile möglich, wobei Zeugen auch per Video vernommen werden können.
Trotz der Fortschritte gibt es Bedenken hinsichtlich der praktischen Anwendung. Die Arbeitsrechtler drängen darauf, dass organisatorische Maßnahmen eingeführt werden, um die Videoverhandlungen besser zu etablieren. Während viele Juristen eine stärkere Digitalisierung der Verfahren unterstützen, bleibt eine Uneinigkeit über Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes bestehen, insbesondere in Bezug auf Homeoffice und flexible Arbeitszeiten, wie aus den Diskussionen hervorgeht.
Die Tagung endete mit einem geselligen Beisammensein, bei dem die Teilnehmer bei Brezeln und Wein weiterhin über die angesprochenen Themen diskutieren konnten. Damit wurde ein wertvoller Beitrag zur Zukunft der Videoverhandlungen im Arbeitsrecht geleistet, wobei der Ausblick auf notwendige Reformen bleibt.