
Am 4. Juni 2025 hielt Prof. Dr. Ulrike Lembke, eine renommierte Verfassungsrechtlerin und Richterin am Verfassungsgerichtshof Berlin, einen Vortrag an der Universität Passau mit dem Titel „Gendern? Ja, unbedingt!“. Die Veranstaltung wurde von der Stabsstelle für Diversity und Gleichstellung der Universität Passau sowie den Beauftragten für Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst organisiert und fand in der Innstegaula statt. Etwa 120 Teilnehmende konnten sich an der Diskussion um verfassungsrechtliche Perspektiven auf geschlechtergerechte Sprache und amtliche Sprachregelungen beteiligen.
Lembke thematisierte in ihrem Vortrag die rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Bayern und Hessen für die amtliche Sprache im öffentlichen Dienst existieren. Sie betonte dabei das fundamentale Recht auf Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Geschlecht, Identität oder Lebensweise. Der Vortrag zeigte deutlich auf, dass juristische Argumente gegen geschlechtergerechte Sprache, wie etwa amtliche Verbote, potenziell verfassungswidrig seien und eine Diskriminierung fördern könnten.
Der gesellschaftliche Diskurs
Die Debatte um die geschlechtergerechte Sprache gewinnt zunehmend an gesellschaftlicher und politischer Relevanz. Lembke bezeichnete den Widerstand gegen diese Sprachform als einen Ausdruck von Antifeminismus und verfassungsfeindlichen Tendenzen. Sie machte darauf aufmerksam, dass auch rechtsextreme Akteure ihren Einfluss auf demokratische Parteien und die gesellschaftliche Mitte ausüben, was den Diskurs zusätzlich polarisiert.
Ein zentrales Anliegen Lembkes ist die verfassungsrechtliche Pflicht zu geschlechtergerechtem Sprachhandeln, die sie in einer rechtlichen Expertise behandelt hat, die im Dezember 2021 veröffentlicht wurde. Diese Expertise, die von der Stadt Hannover in Auftrag gegeben wurde, befasst sich intensiver mit der Einführung geschlechtergerechter Verwaltungssprache, einschließlich des Gendersterns. Hannover gehört zu den ersten Kommunen in Deutschland, die diesen Ansatz erfolgreich umgesetzt hat.
Rechtliche Herausforderungen und Perspektiven
Die Expertise untersucht wesentliche Gegenargumente sowie die Frage nach der Barrierefreiheit und beleuchtet mögliche Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung geschlechtergerechter Sprache. Ein wesentliches Ergebnis der Arbeit ist die Erkenntnis, dass geschlechtergerechte Sprache nicht nur die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern fördert, sondern auch die Anerkennung weiterer Geschlechteridentitäten jenseits von „männlich“ und „weiblich“ impliziert.
Lembkes Aussagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen einen kritischen Punkt in der aktuellen Debatte dar, die von verschiedenen gesellschaftspolitischen Akteuren vorangetrieben wird. Die Rolle der Sprache in Schulen und der Verwaltung ist dabei ein entscheidendes Thema, das auch weiterhin einer breiten Diskussion bedarf. Nach dem Vortrag hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion, was die Relevanz und das Interesse an diesem Thema unterstrich.
Insgesamt verdeutlicht der Vortrag von Prof. Dr. Ulrike Lembke die drängenden Fragen und den rechtlichen Hintergrund zu Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache und bestärkt den gesellschaftlichen Diskurs, der in mehreren Bundesländern, einschließlich Bayern, intensiv geführt wird. Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten geschlechtergerechter Sprache kann uni-passau.de besucht werden. Weitere Einblicke bietet auch die antidiskriminierungsstelle.de, während uni-passau.de umfassende Informationen zur Debatte liefert.