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Sommerschule an der Viadrina: Internationale Studierende im Fokus!

Am Montag, dem 7. Juli 2025, beginnt an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) die diesjährige Sommerschule mit dem Titel „The European System of Human Rights Protection“. An der Veranstaltung nehmen knapp 50 Studierende aus Ländern wie Nepal, Senegal, Argentinien und Kroatien teil. Die Sommerschule dauert zwei Wochen und richtet sich sowohl an Studierende der Viadrina als auch an internationale Interessierte aus fast 20 Ländern. Die Organisatorin, Prof. Dr. Carmen Thiele, außerplanmäßige Professorin für Völkerrecht, Ostrecht und Rechtsvergleichung, betont die hohe Nachfrage: Es gab mehr Bewerbungen als verfügbare Plätze. Journalisten sind eingeladen, über das Programm zu berichten; für Anfragen steht die E-Mail-Adresse presse@europa-uni.de zur Verfügung.

Die Veranstaltungsreihe findet bereits zum 26. Mal statt und hebt sich durch verschiedene Programmhöhepunkte hervor. Besonderes Augenmerk wird auf eine Vorlesung und ein Gespräch mit Anna Adamska-Gallant, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), gelegt, die am Freitag, den 11. Juli, stattfinden. Am 18. Juli sollen die Studierenden zudem eine simulierte Sitzung des EGMR durchführen. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Straßburg und überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Vertragsstaaten. Der EGMR besteht aus Richterinnen und Richtern aus allen Vertragsstaaten.

Programm und Themen

Die Sommerschule behandelt zentrale Aspekte des Menschenrechtsschutzes, insbesondere die Rechte und Freiheiten gemäß der EMRK. Teilnehmer erhalten Einblicke in die Organisation und die Beschwerdeverfahren vor dem EGMR. Dabei wird auch ein Vergleich zwischen dem europäischen Menschenrechtssystem und den entsprechenden Systemen in Amerika und Afrika gezogen. Die vorab vorgestellten Themen sollen den Studierenden helfen, ein besseres Verständnis für die Komplexität des internationalen Menschenrechtsschutzes zu entwickeln.

Der EGMR ist nicht nur zuständig für Individualbeschwerden, die es Einzelpersonen ermöglichen, gegen Vertragsstaaten vorzugehen, die ihre Rechte verletzt haben (Artikel 34 EMRK), sondern auch für Staatenbeschwerden und Gutachtenverfahren. Vertragsstaaten sind gemäß Artikel 46 EMRK an die Entscheidungen des EGMR gebunden. Dies umfasst die Verpflichtung zur Umsetzung von Urteilen, einschließlich der Zahlung von Entschädigungen und der Beseitigung festgestellter Verletzungen der Konvention.

Globale Perspektiven

Die Relevanz der Diskussion über Menschenrechte ist auch in Anbetracht globaler Herausforderungen von großer Bedeutung. Menschenrechtsverletzungen, wie sie beispielsweise in den Gefangenenlagern auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo Bay oder im Gefängnis von Abu Ghraib im Irak dokumentiert sind, verdeutlichen die Dringlichkeit eines effektiven Menschenrechtsschutzes. Auch so genannte „außerordentliche Auslieferungen“ und die Praxis des „Verschwindenlassens“ stehen im Fokus der Vorlesungen, die im Rahmen der Sommerschule angeboten werden.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Sommerschule an der Europa-Universität Viadrina einen wertvollen Beitrag zur Ausbildung eines engagierten und informierten Nachwuchses im Bereich der Menschenrechte leisten wird. Das Programm, in dessen Zentrum die Auseinandersetzung mit der EMRK und dem Europäischen Menschenrechtssystem steht, bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich aktiv mit aktuellen Herausforderungen im Menschenrechtsschutz auseinanderzusetzen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
europa-uni.de
Weitere Infos
bmj.de
Mehr dazu
jura.uni-bonn.de

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