
Am 12. September 2025 wurde bekannt gegeben, dass Prof. Andreas Zimmermann von der Bundesregierung zum Schlichter am Vergleichs- und Schiedsgerichtshof der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ernannt wurde. Diese Ernennung gilt für die Amtszeit von 2025 bis 2031. Zimmermann, ein anerkannter Völkerrechtsexperte, bringt umfassende Erfahrung aus internationalen Gerichtsverfahren mit, da er sowohl als ad-hoc-Richter als auch als Parteienvertreter tätig war. Diese Rolle ist besonders bedeutend, da der OSZE-Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof, der seit 1995 besteht, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen den 57 Mitgliedsstaaten dient. Es ist bemerkenswert, dass dieser Gerichtshof in der diplomatischen Konfliktlösung in Europa bisher eher eine marginale Rolle gespielt hat, wie Zimmermann selbst anmerkt.
Um Schlichter oder Schiedsrichter zu beauftragen, müssen sich die Mitgliedsstaaten einig sein. Neben Deutschland haben auch andere Länder wie Albanien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Italien, Luxemburg und Polen Vertreter für den Gerichtshof ernannt. Jeder Vertragsstaat benennt zwei Schlichter, einen Schiedsrichter und einen stellvertretenden Schiedsrichter für eine Amtszeit von sechs Jahren. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Mitglieder des Gerichtshofs sind zentrale Prinzipien, und sie können von den Streitparteien für Schlichtungskommissionen oder Schiedsgerichte ausgewählt werden.
Werdegang von Andreas Zimmermann
Andreas Zimmermann, geboren am 18. Juni 1961 in Tübingen, ist ein erfahrener Völkerrechtler mit einer beeindruckenden akademischen und beruflichen Laufbahn. Nach seinem Abitur 1980 studierte er von 1980 bis 1986 Jura an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen sowie in Aix-en-Provence und an der Academy of International Law in Den Haag. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er als Jahrgangsbester ab. Nach einem Master an der Harvard Law School und einem weiteren Staatsexamen trat er in verschiedene akademische und beratende Funktionen ein, unter anderem war er zwischen 2001 und 2009 Direktor des Walther-Schücking-Instituts für internationales Recht in Kiel und seit Oktober 2009 Professor an der Universität Potsdam.
Zimmermann war Gastprofessor an renommierten Universitäten wie der Michigan School of Law und der Universität Kopenhagen. Zudem war er Berater der deutschen Verhandlungsdelegation zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs und Mitglied der Expertenkommission zur Ausarbeitung des Völkerstrafgesetzbuches. In seiner Funktion hat Zimmermann eine Vielzahl von wichtigen Positionen inne, darunter Mitglied des Fachausschusses „Humanitäres Völkerrecht“ des Deutschen Roten Kreuzes und wiederholte Beratertätigkeiten am Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Schiedsgerichtsbarkeit im internationalen Kontext
Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist ein gebräuchliches Instrument zur Streitbeilegung zwischen Staaten. Sie ermöglicht es den Streitparteien, über verschiedene Aspekte des Verfahrens, wie die Rechtsgrundlage und die Zusammensetzung des Gerichts, zu entscheiden. Ad-hoc-Schiedsgerichte können bei Bedarf gebildet werden und entscheiden über bereits entstandene Streitfälle, während ständige Schiedsgerichte oft in bilateralen oder multilateralen Schiedsverträgen definiert sind. Die Attraktivität dieser Form der Schiedsgerichtsbarkeit liegt in den souveränitätsfreundlichen und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, die es den Konfliktparteien ermöglichen, Einfluss auf Gerichtszusammensetzung und Entscheidungsgrundlagen zu nehmen.
Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet eine verbindliche Entscheidung, die für die Parteien letztgültig ist. Ein Schiedsspruch gilt als abschließend und unterliegt kaum Überprüfungen. Für Zimmermann stellt die Schlichtungs- und Schiedsgerichtsbarkeit ein zentrales Element der internationalen Rechtsordnung dar, das in Zeiten zunehmend komplexer werdender geopolitischer Konflikte von erheblicher Bedeutung ist.