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Neues Verfahren zur Wahl des Präsidenten an der CAU gestartet!

Am 8. Oktober 2025 haben der Hochschulrat und der Erweiterte Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel den Prozess zur Neuwahl des Präsidenten eingeleitet. Dies geschieht im Zuge der aufreibenden Transformation von Leitungspostitionen innerhalb der Hochschullandschaft. Das Verfahren wird durch spezifische Verfahrensschritte geregelt, die den Anspruch auf Transparenz und Rechtskonformität unterstützen.

Eine wesentliche Maßnahme in diesem Prozess ist die Bildung einer Findungskommission. Diese Kommission, bestehend aus zwei Mitgliedern des Hochschulrats und sechs Mitgliedern des Erweiterten Senats, hat die zentrale Aufgabe, einen Wahlvorschlag für die Neuwahl zu erarbeiten. Im Detail bedeutet dies, dass sich die Findungskommission aus drei Professoren, einer Person aus der Gruppe der Studierenden, einer Person aus dem wissenschaftlichen Dienst sowie einer Person aus dem technisch-administrativen Dienst zusammensetzt.

Aufgaben der Findungskommission

Die Findungskommission wird in den kommenden Monaten einen Ausschreibungstext entwickeln. Nach Abschluss der Bewerbungsphase werden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. Anschließend soll es Vorstellungsgespräche mit geeigneten Kandidaten geben. Das Verfahren ist als vertraulich angelegt, wobei es regelmäßige Berichterstattungen an den Senat in nichtöffentlicher Sitzung geben wird.

Senatsvorsitzender Prof. Mathias Vetter hat dabei betont, dass die Erwartungen an ein zügiges und juristisch einwandfreies Verfahren hoch sind. Eine inhaltlich überzeugende Entscheidung ist das Ziel der Findungskommission. Die konstituierende Sitzung ist für die kommenden Wochen geplant, in der auch ein Vorsitzender gewählt werden soll.

Der Wahlprozess im Detail

Diese Schritte zur Neuwahl des Präsidenten erinnern stark an die Verfahren an anderen Hochschulen. So hat die Goethe-Universität festgelegte Abläufe, bei denen der Hochschulrat gemeinsam mit dem Senat die Auswahl der Kandidat*innen vornimmt. Auch dort wird eine Findungskommission gebildet, die das Anforderungsprofil erstellt und die Bewerbungen sichtet, bevor es zu öffentlichen Anhörungen der Kandidat*innen kommt.

Nach diesen Anhörungen erstellt der Hochschulrat einen Wahlvorschlag, der in Beratung mit dem Erweiterten Senat erfolgt. Die finale Wahl findet in geheimer Abstimmung unter den Mitgliedern des Erweiterten Senats statt. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält. Zudem besteht der Hochschulrat aus elf Mitgliedern, die aus verschiedenen Gruppen der Hochschule stammen, was für eine vielfältige Vertretung der Interessen sorgt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Prozess an der Christian-Albrechts-Universität entwickeln wird. Die Neuwahl des Präsidenten steht in einem engen Zusammenhang mit den Anforderungen an Hochschulleitungen, sowohl an der Hochschule Kiel als auch an anderen Institutionen, die sich in einem ständigen Wandel befinden.

Für weitere Informationen zu ähnlichen Verfahren an anderen Universitäten und den zugrunde liegenden Regularien besuchen Sie die Webseiten der Goethe-Universität und der Hochschule Bochum.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-kiel.de
Weitere Infos
uni-frankfurt.de
Mehr dazu
hochschule-bochum.de

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