
Am 11. April 2025 hat die Universität Siegen ihre herausragenden Leistungen von Absolvent*innen gewürdigt. Dabei wurden verschiedene Nachwuchspreise für exzellente Arbeiten in den Kategorien Bachelor, Master und Promotion vergeben. Studierende, die im vergangenen akademischen Jahr außergewöhnliche Arbeiten verfasst haben, sind eingeladen, sich zu bewerben oder nominiert zu werden.
Die verfügbaren Preise umfassen den Preis des Kreises Altenkirchen, den Preis der Industrie- und Handelskammer Siegen, den Historikerpreis sowie den Förderpreis der Dirlmeier-Stiftung und den Preis für den internationalen Nachwuchs der Universität Siegen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Juni 2025. Bewerbungen sind elektronisch an Kathrin L. Wagner zu richten (E-Mail: wagner@rektorat.uni-siegen.de). Auf der Webseite des House of Young Talents sind detaillierte Informationen zu Preisen und Bewerbungsverfahren erhältlich.
Bewerbung für Zweitstudium
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Bewerbung für ein Zweitstudium an der Universität Siegen. Bewerber*innen, die ein zweites Bachelor- oder Masterstudium anstreben, gelten als Zweitstudienbewerber*innen. Ein auf den Bachelorabschluss aufbauendes Masterstudium zählt hierbei nicht als Zweitstudium, sondern wird als „konsekutives Studium“ eingeordnet.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen für Zweitstudienbewerber*innen lediglich 3% der verfügbaren Studienplätze zur Verfügung. Diese Studienplätze werden nicht nach Durchschnittsnote oder Wartezeit vergeben, sondern basieren auf einer sogenannten Messzahl. Diese setzt sich aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und einer Begründung für das Zweitstudium zusammen.
Studiengebühren im Blick
Ein zentrales Thema sind auch die Zweitstudiengebühren, die viele Studieninteressierte vor eine Herausforderung stellen. Auch wenn Studiengebühren in Deutschland 1970 abgeschafft wurden, wurden sie 2005 erneut eingeführt. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt bei den Bundesländern.
Aktuell müssen Studierende in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz Studiengebühren für ihr Zweitstudium zahlen, die bis zu 650 Euro pro Semester betragen können, zusätzlich zu den allgemeinen Semesterbeiträgen. Diese Beiträge setzen sich aus Immatrikulationsgebühren, Verwaltungskosten, einem Semesterticket und Sozialbeiträgen zusammen.
In bestimmten Fällen kann der Erlass der Zweitstudiengebühren beantragt werden, beispielsweise wenn der Beruf zwei abgeschlossene Studiengänge erfordert oder aus gesundheitlichen Gründen das Erststudium nicht mehr ausgeübt werden kann. Darüber hinaus gelten in mehreren Bundesländern Langzeitstudiengebühren, falls die Regelstudienzeit um mehr als fünf Semester überschritten wird.
Die Bewerbungsfristen für Zweitstudienbewerber*innen sind identisch mit denen für Erststudienbewerber*innen, und auch die erforderlichen Unterlagen sind vergleichbar. Eine schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch ist, neben dem Nachweis des Erststudiums, notwendig, um die individuellen Beweggründe klar darzulegen.
Insgesamt wird deutlich, dass sowohl die Auszeichnung herausragender wissenschaftlicher Leistungen als auch die Komplexität der Bewerbung für ein Zweitstudium und die damit verbundenen Gebühren an der Universität Siegen für viele Studierende von großer Bedeutung sind.