
Am 17. Juli 2025 findet ein Betriebsausflug der Zentralverwaltung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) statt, der sich positiv auf das Miteinander und die Motivation der Mitarbeiter auswirken soll. Das Präsidium der Universität hat diese Veranstaltung ins Leben gerufen, um den Teamgeist zu fördern und neue Impulse für die Zusammenarbeit zu schaffen. Laut uni-wuerzburg.de wird die Zentralverwaltung an diesem Tag allerdings nur eingeschränkt erreichbar sein.
Wichtig zu wissen ist, dass sogar der Regeldienst in zentrale Abteilungen wie der Studierendenkanzlei, dem Prüfungsamt und dem Career Centre nur von 8 bis 12 Uhr angeboten wird. Für dringende Anliegen können die Mitarbeiter unter der Telefonnummer (0931) 31-82241 Kontakt zu einer Ansprechperson in anderen Abteilungen aufnehmen. Die zentrale Studienberatung ist zudem über die Infotheke im Erdgeschoss oder telefonisch unter (0931) 31-83183 erreichbar.
Zielführende Aktivitäten und Teilnahme
Betriebsausflüge sind nicht nur ein Anlass zum Feiern, sondern auch eine Gelegenheit, den Zusammenhalt im Team zu stärken. Aktivitäten sollten für alle Mitarbeiter angenehm und zugänglich sein. Daher empfiehlt es sich, extreme Sportarten wie Wildwasser-Rafting oder Klettern zu vermeiden. Stattdessen eignen sich entspannende Formate wie Picknicks, Ausstellungsbesuche oder gemeinnützige Projekte. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend. Mitarbeiter, die sich gegen die Teilnahme entscheiden, müssen regulär arbeiten, wenn der Ausflug während der Arbeitszeit stattfindet, wie deutsche-handwerks-zeitung.de berichtet.
Obwohl eine Absage nicht als Pflichtverletzung angesehen wird, könnte sie als Desinteresse interpretiert werden und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Karriere haben. Daher ist es ratsam, Kollegen über den Grund der Abwesenheit zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Verhaltensrichtlinien und rechtliche Aspekte
Erwähnenswert ist auch das Verhalten während des Ausflugs. Trotz der informellen Atmosphäre sollte der professionelle Charakter gewahrt bleiben. Übermäßiger Alkoholkonsum und unprofessionelles Verhalten könnten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Kosten für bis zu zwei Betriebsausflüge pro Jahr steuerlich abzusetzen, wobei ein Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter gilt. Kosten, die diesen Freibetrag übersteigen, gelten als geldwerter Vorteil und müssen versteuert werden. Nur die Differenz ist steuerpflichtig.
Darüber hinaus sind Unfälle während des Betriebsausflugs, sofern dieser vom Arbeitgeber organisiert wird, als Arbeitsunfälle anerkannt und durch die Berufsgenossenschaft versichert. Der Versicherungsschutz endet jedoch, wenn Beschäftigte nach dem offiziellen Teil privat weiter machen oder Alkohol konsumieren, was den Schutz aufheben kann.
Zusammenfassend zeigt der bevorstehende Betriebsausflug der JMU, wie wichtig Teamzusammenhalt und eine positive Unternehmenskultur sind. Umso wichtiger ist es, sich der Verhaltensrichtlinien und der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein.