
Die Universität Paderborn ruft Abiturienten zur Bewerbung für das Sommersemester 2025 auf. Interessierte sollten sich daran erinnern, dass die Bewerbungsfrist am Freitag, den 21. März endet. Dieses Jahr bietet die Hochschule besonders unentschlossenen Schulabgängern die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Orientierungsangebot, das am Dienstag, den 1. April beginnt. Die zentrale Erstsemesterbegrüßung ist ebenfalls für den gleichen Tag angesetzt. Am Montag, den 7. April beginnt schließlich der Vorlesungsstart.
Kurzentschlossene Bewerber, die sich für zulassungsfreie Studiengänge interessieren, haben die Möglichkeit, sich bis zum 15. April einzuschreiben. Die Fristverlängerung gilt für alle Studienfelder der Universität, zu denen die Naturwissenschaften, Gesundheit und Sport, Wirtschaftswissenschaften sowie Elektrotechnik und Maschinenbau gehören. Auch Fächer wie Informatik, Mathematik, Sprache, Literatur, Kultur, Kunst, Medien, Musik, Textil, Lehramt und Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sind hier eingeschlossen. Prof. Dr.-Ing. Volker Schöppner, der Vizepräsident für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement, hebt hervor, dass diese Fristen besonders hilfreich für Abiturienten sind, die unsicher über ihre Studienwahl sind.
Ein detaillierter Blick auf die Bewerbungsfristen
Für Zulassungsbeschränkte (Teil)Studiengänge an Universitäten gibt es spezifische Fristen, die beachtet werden müssen. So endet die Bewerbungsfrist für das Sommersemester am 15. Januar um 24.00 Uhr. Auch für die Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung „hochschulstart.de“ in Dortmund. Für Studenten, die sich für zulassungsfreie (Teil)Studiengänge interessieren, ist eine direkte Einschreibung ohne vorherige Bewerbung möglich, was die Planung erheblich erleichtert. Bei Kombinationsstudiengängen ist jedoch die Wahl eines Haupt- und Nebenfachs erforderlich.
Die Fristen für masterstudiengänge können abweichen und sind auf den entsprechenden Webseiten aufgeführt. Für diese Bewerbungen gilt meist die Frist vom 15. September für das Wintersemester und den 15. März für das Sommersemester. Wer im Rahmen eines Losverfahrens einen Platz ergattern möchte, sollte sich bewusst sein, dass die Frist hierfür für das Sommersemester zwischen dem 1. März und dem 20. März um 24 Uhr besteht.
Immatrikulation und Einschreibung
Die Immatrikulation in zulassungsfreie Bachelorstudiengänge erfolgt in zwei Schritten. Zunächst ist eine Online-Registrierung im TUB-Account (tuPORT) während des Registrierungszeitraums notwendig. Nach Ablauf der Frist ist eine Immatrikulation nicht mehr möglich. Nach der Registrierung erhalten die Bewerber innerhalb von 72 Stunden E-Mails mit Zugangsdaten und einem Einmal-Passwort, um den TUB-Account einzurichten.
Im TUB-Account finden Studierende alle wichtigen Informationen zu Fristen, Pflichtdokumenten, die hochgeladen werden müssen, und dem Semesterbeitrag. Bei einer bereits bestehenden Immatrikulation in einem anderen Studiengang erfolgt die Kommunikation über die TU-Mailadresse. Für einen Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang muss ein Antrag auf Zulassung gestellt werden. Wer in einen zulassungsfreien Studiengang wechseln möchte, muss ebenfalls fristgerecht eine Rückmeldung und die erforderliche Online-Registrierung vornehmen.
Insgesamt bietet die Universität Paderborn und die TU Berlin vielfältige Angebote für Studieninteressierte, um den Einstieg in das Hochschulleben zu erleichtern. Weitere Informationen zu zulassungsfreien Studiengängen können direkt auf den jeweiligen Webseiten der Universitäten abgerufen werden. So informiert uni-paderborn.de über die aktuellen Möglichkeiten und Fristen, während uni-tuebingen.de eine Übersicht zu den Bewerbungsfristen bietet. Informationen zur Immatrikulation findet man auf der Seite der tu.berlin.