Am 11. Februar 2026 wurde Dr. Annegret Wehmeyer zur neuen Ansprechperson für den Nachteilsausgleich an der Universität Vechta ernannt. Diese Position ist von großer Bedeutung, da der Nachteilsausgleich gesetzlich verankert ist und dazu dient, Studierenden mit Handicap oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit bei Prüfungen zu gewährleisten. Wehmeyer, die seit über einem Jahrzehnt medizinische Fächer an der Universität unterrichtet, sieht in ihrem neuen Amt eine Herausforderung. Ein Studium mit Handicap kann besondere organisatorische und strukturelle Schwierigkeiten mit sich bringen, die es zu bewältigen gilt.
Der Nachteilsausgleich ist ein rechtlich garantierter Anspruch, der es ermöglichen soll, dass alle Studierenden unabhängig von ihren gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgreich studieren können. „Wir möchten sicherstellen, dass der Nachteilsausgleich nicht dazu führt, dass Prüfungen erleichtert werden, sondern dass die Bedingungen angepasst werden, um vergleichbare Nachweise der Kenntnisse zu ermöglichen“, betont Wehmeyer. Ihre Rolle umfasst die Beratung und Koordination, sodass Studierende, Lehrende und Prüfungsausschüsse optimal miteinander kommunizieren können.
Transparente Antragsverfahren
Ein zentrales Ziel von Wehmeyer ist die transparente Kommunikation bezüglich der Zuständigkeiten und Verfahren rund um den Nachteilsausgleich. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Maßnahme des Nachteilsausgleichs basierend auf fachärztlichen Attesten. Hierzu müssen Studierende einen Antrag stellen, um Zugang zu chancengleichen Studien- und Prüfungsbedingungen zu erhalten. Der Antrag muss spätestens gemäß §30 Abs. 2 RPO rechtzeitig vor der Prüfungsanmeldung eingereicht werden.
Um den Antrag einzureichen, sollten Studierende eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Einfachheit und Klarheit im Antragsprozess sind notwendig, damit die Studierenden keine Hürden überwinden müssen. Das Deutsche Studentenwerk bietet Unterstützung in Form von Listen mit Ansprechpartnern an Hochschulen für Studierende mit Beeinträchtigungen. Vor diesem Hintergrund erläutert die Universität Vechta, dass Studierende mit langfristigen Beeinträchtigungen, die den Kriterien einer Behinderung entsprechen, grundsätzlich Anspruch auf Nachteilsausgleich haben.
Kriterien für den Nachteilsausgleich
Zu den relevanten Kriterien gehören Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen, chronisch-somatische sowie psychische Erkrankungen und Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Autismus. Außerdem werden auch chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf berücksichtigt. Der Nachteilsausgleich umfasst nicht nur individuelle Maßnahmen, sondern soll auch die Struktur der Prüfungsbedingungen anpassen.
Auf einer breiteren Ebene zeigen Studierendenbefragungen, dass 16 % der Studierenden in 2021 von Beeinträchtigungen berichteten, ein Anstieg seit 2016. Die häufigsten Ursachen für diese Beeinträchtigungen sind psychische Erkrankungen und chronisch-somatische Erkrankungen. Die Hochschulen sind gefordert, Barrieren abzubauen und für transparente und rechtssichere Verfahren zu sorgen, die alle Studierenden einbeziehen.
Das Engagement der Universität Vechta spiegelt diese Anforderungen wider, und mit Dr. Annegret Wehmeyer in der Schlüsselrolle wird der Nachteilsausgleich als Bestandteil des Qualitätsanspruchs der Hochschule langfristig etabliert. Die digitale Unterstützung soll ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, um den Zugang zu Informationen für Hilfesuchende zu erleichtern.
Für weitere Informationen und Unterstützung können Studierende Frau Prof. Dr. Martina Döhrmann unter der E-Mail-Adresse martina.doehrmann@uni-vechta.de kontaktieren. Sie ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chronischen Erkrankungen an der Universität Vechta und eine wertvolle Anlaufstelle im Prozess des Nachteilsausgleichs.