Ein neues Forschungsprojekt an der Katholischen Universität (KU) in Eichstätt-Ingolstadt ist gestartet, unter der Leitung von Prof. Dr. Vanessa Conze, die am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte tätig ist. Unterstützt wird sie von Tom Binner, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und Doktoranden. Das Projekt, das seit Mai 2025 von der Gerda Henkel Stiftung gefördert wird, befasst sich mit der Debatte über die Demokratie in Europa, die ihren Ursprung in den 1970er Jahren hat.
Im Zentrum der Untersuchung steht die komplexe Beziehung zwischen nationalen demokratischen Räumen und dem europäischen Raum. Das Team wird drei Teilstudien durchführen, die sich eingehend mit den Aushandlungsprozessen über Demokratie im Kontext des europäischen Integrationsprozesses beschäftigen. Konkret umfasst dies die Analyse nationaler Verfassungen, sicherheitspolitischer Debatten sowie die Integration postdiktatorischer Staaten in die EU.
Der Fokus auf Bundesverfassungsgerichts-Urteile
Ein wichtiges Teilprojekt von Tom Binner trägt den Titel „Keine Eingriffe in die Identität der Verfassung. Zum Verhältnis zwischen Grundgesetz und ‚Europa‘ in demokratiegeschichtlicher Perspektive“. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf den Europa-Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), insbesondere der bahnbrechenden „Solange-I-Entscheidung“ aus dem Jahr 1974. Diese Entscheidung prüfte europäisches Recht hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit dem deutschen Grundgesetz und brachte eine umfassende Diskussion über Grundrechte und demokratische Legitimation auf europäischer Ebene mit sich.
Die zweite wichtige Entscheidung, das „Solange-II-Urteil“ von 1986, hob die vorherige Argumentation auf. Während das BVerfG in der „Solange-I-Entscheidung“ keinen ausreichenden Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene anerkannt hatte, erkennen die Richter im zweiten Urteil an, dass solch ein Schutz inzwischen dem deutschen Standard entspricht. Die Aufarbeitung dieser Urteile ist fundamental für das Verständnis von Machtverlagerungen innerhalb der EU und den damit verbundenen Herausforderungen für nationale Rechtsordnungen.
Die Vertiefung des historischen Kontexts
Das Projektteam widmet sich auch der historischen Dimension dieser Fragestellungen. Die Analyse erfolgt anhand von Quellen, die aus dem Bundesarchiv, dem Archiv des Auswärtigen Amts sowie den „Historical Archives of the European Union“ stammen. Dabei wird insbesondere der Begriff der „demokratischen Verfasstheit“ als konzeptionelle Klammer des Projekts thematisiert. Ziel ist es, die historische Entstehung demokratischer Strukturen in Europa besser zu verstehen.
Das BVerfG ist maßgeblich daran beteiligt, das Verhältnis zwischen nationalen Grundrechten und Europarecht zu klären. Es untersucht, welche Regelungen Vorrang haben, wenn es zu Kollisionen zwischen dem Europarecht und nationalem Grundrechtsschutz kommt. Diese rechtlichen Fragestellungen sind angesichts der zunehmenden Übertragung von Hoheitsgewalt auf europäische Institutionen von besonderer Bedeutung. Diese Institutionen waren anfänglich nicht an europäische Grundrechte gebunden, was ein gewisses Risiko für Rechtsstaatlichkeit impliziert. Historisch gesehen stellte das BVerfG in der Solange-Rechtsprechung jedoch klar, dass es eine eigene Prüfungs- und Einwirkungsmöglichkeiten besitzt.
Die Ergebnisse der laufenden Teilprojekte sollen in Workshops, Tagungen sowie einer Abschlusstagung präsentiert werden. Des Weiteren ist eine gemeinsame Publikation geplant, um die unterschiedlichen Perspektiven des Projekts zusammenzuführen. Damit könnte das Projekt einen wertvollen Beitrag zur Debatte über die Demokratie in Europa leisten und auf die Herausforderungen, die sich aus der Interaktion zwischen nationalen und europäischen Rechtsstrukturen ergeben, aufmerksam machen.