Ab sofort können sich eingeschriebene und zukünftige Studierende der Universität Paderborn für das Deutschlandstipendium der Stiftung Studienfonds OWL bewerben. Dieses Stipendium wird in Höhe von 3.600 Euro pro Jahr vergeben und ist einkommensunabhängig. Die Bewerbungsfrist endet am 5. Mai. Besonders ermutigt sind Studierende, die im Wintersemester 2026/27 an der Universität Paderborn oder den angeschlossenen Hochschulen Universität Bielefeld, Hochschule Bielefeld, Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe und Hochschule für Musik Detmold immatrikuliert sind.

Die finanzielle Unterstützung wird unabhängig vom Einkommen bereitgestellt, womit das Stipendium auch in Kombination mit BAföG bezogen werden kann. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe und kann von den Stipendiat*innen frei verwendet werden. Jedes Stipendium wird zur Hälfte durch öffentliche Mittel des Bundes sowie durch Spenden von Förderern aus der Region Ostwestfalen-Lippe finanziert.

Förderelemente und Auswahlkriterien

Neben der finanziellen Unterstützung erhalten Stipendiat*innen ebenfalls Zugang zu einem ideellen Förderprogramm, das in Kooperation mit den Förderern besteht. Dieses Programm zielt darauf ab, Netzwerke zu schaffen und den Austausch zwischen Studierenden und Förderern zu fördern.

Die Förderung wird zunächst für zwei Jahre bewilligt, wobei nach dem ersten Jahr eine Leistungsüberprüfung erfolgt, um die Unterstützung für das zweite Jahr zu gewährleisten. Stipendiat*innen haben die Möglichkeit, sich per Neubewerbung auch für ein drittes Jahr zu qualifizieren.

Die Auswahl der Stipendiat*innen basiert auf mehreren Kriterien. Dazu gehören unter anderem die schulischen und akademischen Leistungen, ehrenamtliches Engagement sowie besondere persönliche Umstände, wie die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Auch die Bewältigung biografischer Hürden wird berücksichtigt.

Rechtlicher Rahmen des Stipendienprogramms

Das Deutschlandstipendium basiert auf dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG), das am 1. August 2010 in Kraft trat. Es regelt die Vergabe von Stipendien an begabte Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, jedoch ausgeschlossen von Verwaltungsfachhochschulen, die öffentliche Mittel erhalten. Das Gesetz stellt sicher, dass die Auswahl unabhängig von privaten Mittelgebern erfolgt und die Verfahren für Bewerber nachvollziehbar sind.

Die Höhe des Stipendiums ist mit 300 Euro monatlich angesetzt, wird aber durch private Mittel aufgestockt. Stipendiat*innen, die erfolgreich ihre Prüfungen ablegen, haben zudem die Möglichkeit, ihre Förderung unter bestimmten Voraussetzungen zu verlängern. Das Deutschlandstipendium fördert damit nicht nur den finanziellen Aspekt des Studiums, sondern auch die persönliche Entwicklung der Studierenden durch eine vielfältige Unterstützung.