
Am 2. Juni 2025 hat eine neue Studie ergeben, dass die Nutzung von Videosprechstunden im kinderärztlichen Notdienst in Nordrhein erhebliche Fortschritte in der Gesundheitsversorgung ermöglichen kann. Die Untersuchung, die von den Professoren Alscher, Wissing (beide von der Business School Berlin) sowie Dr. Pollmanns von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein durchgeführt wurde, konzentriert sich auf den Einsatz dieser digitalen Gesundheitslösungen im Rahmen der flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
Besonders hervorzuheben ist, dass 90% der Patient:innen mit den erhaltenen Dienstleistungen zufrieden sind. Der Net Promoter Score (NPS) von 61% zeigt ein großes Potenzial für die Videosprechstunden in der Kinderheilkunde. Zudem konnte eine Fallabschlussquote von 45% ermittelt werden, wobei 73% der Fälle ohne weitere Inanspruchnahme von Notdiensten erfolgreich behandelt wurden. Diese Ergebnisse deuten auf eine schnellere Diagnostik und Beratung hin, die ein zentrales Ziel der digitalen Gesundheitsversorgung darstellt.
Das Konzept „ehealth first“
Die Prämisse „ehealth first“ besagt, dass patientenzentrierte Technologien raumübergreifend und ortsunabhängig funktionieren sollen. Diese Strategie hat nicht nur das Kindesalter im Fokus, sondern zeigt auch Potenziale in der Geriatrie und Altenpflege auf. Genaue Technologien könnten künftig auch hier zur Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen, was die Notwendigkeit digitaler Innovationen weiter unterstreicht. Die Digitalisierung verändert viele Bereiche, insbesondere das Gesundheitswesen, wo sie Chancen für schnellere Kommunikation und effizientere Verwaltungsabläufe bietet.
Eine verbesserte digitale Infrastruktur ermöglicht die Abschaffung von überholten Kommunikationsmitteln wie Faxnachrichten und Papierformularen. Ein zentraler Punkt ist die systematische Auswertung von Gesundheitsdaten, die es ermöglicht, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und individuelle Therapieansätze zu entwickeln.
Gesetzgebung und digitale Innovationen
Ab 2025 wird zudem allen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stehen, sofern sie nicht widersprechen. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden gesetzlichen Rahmens, der die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt. Zu den relevanten Gesetzen gehören das E-Health-Gesetz und das Digitale-Versorgung-Gesetz, die innovative medizinische Anwendungen und die Vernetzung aller Gesundheitsakteure fördern.
Telemedizinische Lösungen sind dabei ein Schlüsselelement, das Arztbesuche ersetzen kann, während Gesundheits-Apps, die therapeutische Maßnahmen unterstützen, bereits auf Rezept erhältlich sind. Die flächendeckende digitale Vernetzung wird durch die Telematikinfrastruktur ermöglicht, die den sicheren Austausch von Informationen zwischen Praxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen gewährleistet.
Diese umfangreiche digitale Strategie zielt auch darauf ab, die Herausforderungen zu bewältigen, die durch die steigende Anzahl älterer und chronisch kranker Menschen entstehen. Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung wird nicht nur als Notwendigkeit, sondern auch als Chance betrachtet, um die Qualität der medizinischen Behandlung zu verbessern und die Gesundheitskompetenz der Patienten zu stärken.
Insgesamt zeigt die Studie von businessschool-berlin.de, dass der Einsatz von digitalen Technologien im Gesundheitswesen nicht nur potenziell effizientere Lösungsansätze darstellt, sondern auch die Patientenzufriedenheit erheblich steigern kann. Die ausführlichen Informationen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen stammen von bundesgesundheitsministerium.de sowie von gesund.bund.de.