
Am 10. Juni 2025 wird die digitale Transformation an Hochschulen in Deutschland weiter vorangetrieben. Die Philipps-Universität Marburg hat ihre Campus-App um den digitalen Studierendenausweis und das digitale Deutschlandsemesterticket erweitert. Diese Neuerung stellt einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung von Universitätsdiensten dar. Wie die Uni Marburg berichtet, wurde die App bereits im vergangenen Sommer eingeführt und ermöglicht nun den Studierenden, ihren Studierendenausweis sowie das Deutschlandsemesterticket bequem über ihr Smartphone zu nutzen.
Die Einführung des digitalen Studierendenausweises soll die interne Kommunikation zwischen Universität und Studierenden erleichtern. Im Sommersemester 2025 sind sowohl der herkömmliche Papierausweis als auch die digitalen Tickets gleichzeitig gültig, während ab dem Wintersemester 2025/26 ausschließlich digitale Versionen angeboten werden. Diese Maßnahme komplettiert eine Reihe von Digitalisierungsinitiativen an der Uni Marburg und wurde in Zusammenarbeit mit dem Hochschulrechenzentrum sowie der Stabsstelle für strategische Digitalisierung und Projektmanagement realisiert.
Verfügbarkeit und Nutzung des digitalen Tickets
Die Nutzung des neuen digitalen Angebots ist jedoch nicht verpflichtend; alternative nicht-digitale Lösungen werden weiterhin zur Verfügung stehen. Ergänzend zum digitalen Studierendenausweis wird das Deutschlandsemesterticket, wie auch an anderen Universitäten wie der TU Hamburg, den Studierenden digitale Mobilitätsmöglichkeiten bieten. Bereits ab dem Sommersemester 2024 erhalten alle Studierenden der TUHH ein digitales Deutschlandsemesterticket pro Semester, das in allen Verkehrsunternehmen gilt, jedoch der Fernverkehr ausgeschlossen ist.
Ein wichtiger Punkt ist, dass das Ticket nur digital über Web-Applikationen oder Wallet ausgestellt wird. Studierende ohne mobiles Endgerät können sich an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der TU Hamburg wenden, um Unterstützung zu erhalten. Zudem werden Semesterunterlagen von STUDIS nicht mehr per Post versendet, was die digitalisierte Ausgabe von Studierendenausweisen und Immatrikulationsbescheinigungen weiter untermauert.
Befreiungsmöglichkeiten vom Semesterticket
Für manche Studierende ist eine Befreiung von der Zahlung des Semestertickets möglich. Wie die Technische Universität Berlin erklärt, können beispielsweise schwerbehinderte Menschen mit Anspruch auf Beförderung nach dem SGB IX einen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket über die Plattform tuPORT stellen. Dazu müssen sie ein ärztliches Attest vorlegen und gegebenenfalls die Vorder- und Rückseite ihres Schwerbehindertenausweises hochladen.
Ebenso können Rückerstattungen für nicht genutzte Monate des Semestertickets beantragt werden. Studierende, die aus verschiedenen Gründen wie Auslandsaufenthalten oder im Fall einer Erkrankung nicht die Angebote des Semestertickets in Anspruch nehmen können, sind hier ebenfalls berechtigt. Solche Regelungen tragen dazu bei, die notwendige Flexibilität für Studierende während ihrer Studienzeit zu gewährleisten.
Die Entwicklungen rund um die Digitalisierung des Studierendenausweises und des Deutschlandsemestertickets spiegeln nicht nur die fortschreitende Technologisierung der Hochschullandschaft wider, sondern auch das Bestreben, den Bedürfnissen der Studierenden gerecht zu werden. Die kontinuierliche Verbesserung und Erweiterung digitaler Angebote könnte langfristig die Studienerfahrung in Deutschland nachhaltig verändern.
Die Uni Marburg hat effektive Maßnahmen eingeleitet, um den Studium-Alltag hinsichtlich der Mobilität und Verwaltung zu optimieren. Parallel dazu sorgt die TU Berlin dafür, dass Studierende über notwendige Befreiungsmöglichkeiten informiert werden. Auch die TU Hamburg beteiligt sich aktiv an der Einführung digitaler Lösungen, um den Anforderungen der modernen Studienzeit gerecht zu werden.