
Um den wachsenden Herausforderungen im Hochschulbereich zu begegnen, organisiert die Universität des Saarlandes ein innovatives „Diversity Game“. Dieses spielerische Format zielt darauf ab, Dozenten und Lehrende auf verschiedene komplexe Situationen im Studium vorzubereiten. Dazu gehören Themen wie die Schwangerschaft von Studentinnen, der Umgang mit autistischen Studenten während der Gruppenarbeit sowie die Reaktion auf rassistische Äußerungen.
Das Diversity Game bietet einen interaktiven Rahmen, in dem fiktive Dialoge aus dem Hochschulalltag geübt werden. Lehrende sollen unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten kennenlernen. Feedback zu den Ansätzen hilft ihnen, angemessene Hilfestellungen und Beratungsangebote besser zu erkennen. Das Programm stellt sicher, dass keine vertraulichen Daten gespeichert werden und ist barrierefrei sowie lokal nutzbar. Weitere Informationen und der Download des Spiels sind auf der Webseite der Stabsstelle Chancengleichheit und Diversitätsmanagement zu finden.
Mutterschutz und Unterstützungsangebote
Ein wichtiger Aspekt für studentische Mütter ist der Mutterschutz, der seit 2018 auch für Studentinnen gilt. Die Meldung einer Schwangerschaft an den Prüfungsausschuss ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Bei einer solchen Meldung erhalten Studentinnen einen Beurteilungsbogen, der mögliche gesundheitsgefährdende Einflüsse im Studium ermittelt und Schutzmaßnahmen festlegt. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere sicherheitskritische Studiengänge wie Natur- oder Technikwissenschaften sowie Sport. Für weniger riskante Studiengänge genügt eine Gefährdungsbeurteilung mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses.
Die Auswertung dieser Gefährdungen übernimmt das Prüfungsamt. Bei ohne Gesundheitsrisiko kann das Studium ohne Einschränkungen fortgesetzt werden. Bei ermittelten Risiken wird in der Regel ein Nachteilsausgleich ermöglicht. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Unterstützung von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen, die auch durch das Familienbüro zusätzliche Hilfen erhalten können, insbesondere für Pflegeverantwortliche oder Alleinerziehende.
Inklusion an Hochschulen
Die Diskussion um Inklusion und Diversität im Hochschulbildungssektor ist eng verknüpft mit der UN-Konvention über die „Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die Deutschland 2009 unterzeichnet hat. Ziel dieser Konvention ist in erster Linie die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Förderung ihrer Teilhabe an allen Lebensbereichen, einschließlich des Studiums. Die Einbeziehung des Konzepts der Diversität ist wesentlich, um eine heterogene Studierendenschaft an Hochschulen zu fördern.
Inklusionsmaßnahmen und Unterstützungsangebote für Studierende mit Beeinträchtigungen werden zunehmend bereitgestellt. Diese reichen von individuell angepassten Prüfungsalternativen für Studierende mit nicht sichtbaren Behinderungen wie Autismus bis hin zu interkulturellen Trainings, die Diskriminierungserfahrungen in internationalen Teams addressieren. Diverse Förderansätze zur Umsetzung dieser Inklusion an deutschen Hochschulen stehen bereit, um den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Studierenden gerecht zu werden. Laden Sie umfassende Informationen auf der Webseite des Bildungsservers herunter.