Am 17. April 2026 haben die Technische Universität Dortmund und die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung (DEW21) eine wichtige Absichtserklärung unterzeichnet, die den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Dortmund vorantreiben soll. Der Fokus liegt dabei auf Repowering-Projekten, die eine effizientere Nutzung bestehender Windenergieanlagen ermöglichen. Die neuen, modernen Anlagen werden nicht nur deutlich mehr Strom produzieren, sondern auch die Lärmemissionen reduzieren und Umwelt- und Raumordnungsbelange berücksichtigen.

Der Technische Geschäftsführer von DEW21, Peter Flosbach, betonte die zentrale Rolle des Ausbaus erneuerbarer Energien für eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung im Stadtgebiet. Ein wesentliches Ziel dieser Initiative ist es, die Windenergie am Standort nahe der TU Dortmund auf ein neues Leistungsniveau zu heben. Die Hochschule plant, verstärkt Strom und Wärme aus regenerativen Quellen zu generieren und damit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.

Geplante Projekte und Maßnahmen

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sind mehrere Projektmaßnahmen vorgesehen. So plant die TU Dortmund etwa die Installation einer Holzpelletanlage sowie einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Campus Nord. Zudem sollen Solaranlagen auf geeigneten Dächern der Hochschulgebäude ausgebaut werden. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt der geplanten Windenergieanlage, die fossiles Erdgas im bestehenden Blockheizkraftwerk ersetzen soll.

Der Rektor der TU Dortmund, Prof. Manfred Bayer, unterstützte ausdrücklich die klimapolitischen Ziele der Landesregierung und die Initiative „Klimaneutrale Landesverwaltung“. Die Absichtserklärung umfasst auch die Durchführung von Voruntersuchungen zu technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Geprüft werden soll zudem die Gründung einer gemeinsamen Finanzierungs- und Betreibergesellschaft zwischen DEW21 und der TU Dortmund.

Rechtliche Rahmenbedingungen und frühere Entwicklungen

Der rechtliche Rahmen für die Windenergienutzung in Dortmund ist komplex. Dortmund.de stellt fest, dass im Flächennutzungsplan der Stadt drei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen sind: Steinsweg, Salinger Feld und Ellinghausen. Die Stadt begann 2011 mit der Novellierung des Windenergieerlasses und prüfte 2012 planungsrechtlich, ob zusätzliche Flächen für die Windnutzung ausgewiesen werden könnten.

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Im Jahr 2019 beschloss der Rat der Stadt, dass keine zusätzlichen Konzentrationsflächen dargestellt werden, da der Ausbau der Windenergie in Dortmund nur sehr eingeschränkt möglich ist. Dennoch sind viele der aktuellen Möglichkeiten für die Energiegewinnung durch Repowering gegeben, wobei alte Windenergieanlagen durch leistungsstärkere ersetzt werden. Das aktuelle Windenergieprojekt „AirWin“, das seit 1997 in Betrieb ist, produziert jährlich 650 MWh Strom. Das geplante Repowering soll die jährliche Stromproduktion auf rund 10.000 MWh erhöhen, was rechnerisch 3.000 Haushalte mit Energie versorgen kann – im Vergleich zu 200 Haushalten zuvor.

Für die Zukunft könnten Änderungen im Planungsrecht oder technologische Fortschritte das Potenzial zur Windenergiegewinnung erhöhen. Das Umweltamt von Dortmund arbeitet aktiv an Strategien zur Förderung des Klimaschutzes, einschließlich spezifischer Maßnahmen im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030.