Prof. Dr. Wilfried Schlüter, ein hoch angesehener deutscher Rechtswissenschaftler und ehemaliger Rektor der Universität Münster, ist am 31. Dezember 2025 im Alter von 90 Jahren verstorben. Sein Tod hat in akademischen Kreisen tiefes Bedauern ausgelöst. Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels würdigte Schlüters bedeutenden Einfluss sowohl als Wissenschaftler als auch als Persönlichkeit.

Schlüter wurde am 28. Januar 1935 in Königsberg, Ostpreußen, geboren und erlebte nach dem Zweiten Weltkrieg eine Flucht mit seiner Familie nach Dortmund. Dort legte er 1955 das Abitur am Humboldt-Gymnasium ab, bevor er 1955 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen begann. 1957 wechselte er an die Universität Mainz, wo er im September 1959 sein Erstes Juristisches Staatsexamen ablegte.

Akademische Laufbahn und Engagement

Nach seinem Referendariat arbeitete Schlüter als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz und absolvierte 1964 sein Zweites Staatsexamen. Er promovierte in Münster mit der Dissertation „Die Vertretungsmacht des Gesellschafters und die Grundlagen der Gesellschaft“. Sein akademischer Weg führte ihn zunächst an die Universität Heidelberg und später als wissenschaftlicher Assistent von Prof. Dr. Hans Brox an die Universität Münster.

In der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster setzte er seine Laufbahn fort und habilitierte sich 1971 mit dem Schwerpunkt auf Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht. Für seine Verdienste um die akademische Ausbildung wurde er 1982 zum Rektor der Universität gewählt und war in dieser Funktion bis 1986 tätig.

Unter Schlüters Leitung wurden zahlreiche Initiativen gestartet. Dazu gehörten die Integration der Pädagogischen Hochschule in die Universität sowie die Einführung des Programms „Studium im Alter“. Sein Engagement in der akademischen Selbstverwaltung zeigte sich bereits 1981 als Prorektor. Nach seiner Emeritierung im Jahr 2000 blieb er der Universität treu und lehrte weiterhin international, unter anderem in Frankreich, Polen, Ungarn, Moskau und Argentinien.

Forschung und publikatorische Leistungen

Die Forschungsgebiete von Schlüter umfassten insbesondere das Familienrecht, das Erbrecht sowie das Arbeitsrecht. Er begleitete über 90 Doktoranden als Erstgutachter zur Promotion und veröffentlichte mehrere Lehrbücher, die hohe Auflagen erreichten. Zu seinen bekanntesten Werken zählen „Die nichteheliche Lebensgemeinschaft“ (1981) und „BGB – Familienrecht“ (2012).

Sein Engagement in der Rechtsprechung manifestierte sich auch in seiner Tätigkeit als Richter im Nebenamt am Oberlandesgericht Hamm. Schlüter war nicht nur ein vorbildlicher Hochschullehrer, sondern auch ein Akademiker mit großer internationaler Anerkennung, der als Ehrendoktor der Universitäten Lille und Riga ausgezeichnet wurde. Er hinterlässt seine Frau und fünf Kinder, die ihn stets unterstützt haben.

Sein Leben und Wirken werden nicht nur an der Universität Münster, sondern auch in der breiteren akademischen Gemeinschaft in Erinnerung bleiben. Sein Einfluss auf die Rechtswissenschaften wird in den kommenden Jahren weitergewürdigt werden.

uni-muenster.de berichtet, dass Prof. Dr. Schlüter als bedeutende Persönlichkeit im Bereich der Rechtswissenschaften gilt. Informationen über seinen Werdegang finden sich detailliert auf Wikipedia.