
Dr. Anna Eisele wurde am 6. Oktober 2025 mit dem KLIEMT-Dissertationspreis 2024 ausgezeichnet. Die Verleihung fand im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung statt, bei der Dr. Alexander Ulrich, Partner bei KLIEMT.Arbeitsrecht in Düsseldorf, die Laudatio hielt. Ihre Dissertation trägt den Titel: „Der Wechsel zur reinen Beitragszusage – eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das neue Sozialpartnermodell“ und wurde bei Duncker und Humblot veröffentlicht.
Die reine Beitragszusage, die seit dem 1. Januar 2018 in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) existiert, stellt einen Wandel in der Ausgestaltung von Altersvorsorgeverträgen dar. Diese neue Zusageform garantiert den Arbeitnehmern keine konkreten Versorgungsleistungen; stattdessen sind die Höhe der Leistungen und deren Entwicklung maßgeblich von den Bedingungen am Kapitalmarkt abhängig. In Eiselees Dissertation wird detailliert untersucht, wie bestehende „Alt“-Versorgungssysteme auf diese neue Form der bAV umgestellt werden können.
Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
Obwohl die gesetzliche Vorstellung hinter der Einführung der reinen Beitragszusage die Hemmnisse der bAV überwinden und deren Verbreitung fördern soll, wird sie oft als „Ladenhüter“ bezeichnet. Viele Arbeitgeber kämpfen mit den altgedienten Systemen, was die Einführung der neuen Form erheblich erschwert. Eisele entwickelt in ihrer Forschung Maßstäbe zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Wechsels von alten Zusagen zur reinen Beitragszusage und erarbeitet praktische Empfehlungen zur Umsetzung.
Zusätzlich zur theoretischen Untersuchung geht die Dissertation der Frage nach, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sein müssen. Laut den Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ist die reine Beitragszusage lediglich dann zulässig, wenn sie durch Tarifvertrag oder Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt ist. Arbeitgeber sind somit verpflichtet, Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg zu schließen, was insbesondere in einem „pay and forget“-Modell zu einem erhöhten Risiko für Arbeitnehmer führt.
Akademischer Werdegang
Anna Eisele hat Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Singapore Management University studiert, wobei ihr Schwerpunkt auf dem Arbeitsrecht lag. Nach ihrem Ersten Staatsexamen arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer spezialisierten Kanzlei und an der Universität Hamburg. Ihre Promotion schloss sie im Februar 2024 an der Bucerius Law School ab.
Aktuell absolviert sie ihr Referendariat am OLG München, wo sie praktische Erfahrungen in zwei arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien sammelt. Die Preisverleihung wurde durch einen Gastvortrag von Dr. Anno Hamacher, Richter am Bundesarbeitsgericht, über „Erfurter Allerlei“ und befristungsrechtliche Fälle ergänzt, welcher eine anschließende intensive Diskussion über die behandelten Themen zur Folge hatte.
Die reine Beitragszusage, so wird in der akademischen und praktischen Diskussion deutlich, eröffnet Potenziale für eine breitere Nutzung der betrieblichen Altersversorgung, wenn Hürden adäquat adressiert werden. Die fortlaufenden Entwicklungen im Bereich der Altersvorsorge erfordern deshalb einen interdisziplinären Austausch und innovative Lösungsansätze, wie sie Eisele in ihrer Dissertation aufzeigt.
Für weitere Informationen zu den Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung und den spezifischen Regelungen der reinen Beitragszusage besuchen Sie die Webseite der Haufe oder die Techniker Krankenkasse.