
Rüdiger Frohn, Jahrgang 1950, hat einen bedeutenden Lebensweg beschritten, der ihn von der Ruhr-Universität Bochum in die höchsten Ebenen der deutschen Politik führte. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bochum, wo er betont, dass die Ausbildung keine privaten Repetitoren erforderte, begann Frohn seine Karriere als Richter im Jahr 1979. Diese akademische Grundlage schuf eine hervorragende Basis für seine spätere politische Laufbahn, die in den 1980er-Jahren begann.
Seine politische Karriere nahm 1985 Fahrt auf, als er in die nordrhein-westfälische Staatskanzlei unter Ministerpräsident Johannes Rau versetzt wurde. Bereits ein Jahrzehnt später, im Jahr 1995, wurde er Staatssekretär und Leiter der Staatskanzlei. Von 1999 bis 2004 war Frohn dann Chef des Bundespräsidialamts. In dieser Zeit war er nicht nur für die Leitung des Amtes verantwortlich, sondern auch für die Repräsentation Deutschlands in verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Angelegenheiten.
Ratschläge für die zukünftige Generation
In einem Rückblick auf seine Studienzeit gibt Frohn wichtige Ratschläge an die gegenwärtigen Studierenden. Seiner Meinung nach ist es entscheidend, Neugier und kritisches Denken zu fördern. Er betont, dass Studierende klare Ziele setzen und diese mit Fleiß verfolgen sollten. Zudem weist er auf die Verantwortung hin, die mit akademischer Freiheit und gesellschaftlichem Engagement einhergeht. Während seiner Zeit an der Ruhr-Universität förderte die Ausbildung nicht nur juristisches Wissen, sondern auch das Bewusstsein für die gesellschaftlichen Auswirkungen von Rechtswissenschaften.
Frohn erinnert sich gerne an sein Studium zurück, das von intensivem Arbeiten in der juristischen Bibliothek und kollegialem Lernen geprägt war. Höhepunkte waren nicht nur die akademischen Herausforderungen, sondern auch die Zusammenkünfte mit Kommilitonen, die gemeinsam Feiern und gutes Essen in der Mensa genossen. Solche Erlebnisse prägten nicht nur seine akademische Laufbahn, sondern auch seine menschliche Entwicklung.
Akademische Freiheit und Verantwortung
Akademische Freiheit, ein Begriff, der in der Geschichte der Hochschulen tief verwurzelt ist, beschreibt nicht nur Freiheiten, sondern auch Verantwortungen für Hochschulen, Lehrer, Verwaltung und Studierende. Dieser Begriff hat historische Wurzeln in der antiken Platonischen Akademie und entwickelte sich weiter über die Jahrhunderte, insbesondere während der Reformation und der Aufklärung. In Deutschland wurde dieser Grundsatz im Grundgesetz verankert, wo er die Freiheit der Forschung sowie die Freiheit des Studiums bescheinigt.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der aktuellen Situation der akademischen Freiheit in Deutschland, die im Academic Freedom Index 2025 auf Platz 27 gesunken ist. Dies wirft Fragen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Hochschulen auf, gerade im Kontext öffentlicher und privater Finanzierungsmodelle. Laut dem Grundgesetz sind die Hochschulen autonom, was ihnen eine gewisse Freiheit in der Berufung neuer Professoren sowie in der finanziellen Planung ermöglicht. Diese Autonomie muss jedoch gegen potenzielle Abhängigkeiten, wie etwa von Drittmitteln, abgewogen werden, die die Wissenschaftsfreiheit gefährden könnten.
Frohn äußert den Wunsch, dass die Ruhr-Universität Bochum als Förderturm von Zukunft, wissenschaftlicher Exzellenz und Bildungsgerechtigkeit auch in den kommenden Jahren bestehen bleibt. Er wünscht sich eine fortgesetzte Engagement für die Region Ruhr und auch für die globalen Herausforderungen, die in der heutigen Zeit besonders relevant sind. Dies stellt nicht nur eine Hoffnung für die Universität dar, sondern auch für die künftige Generation an Studierenden.