Maria Kolbe feiert heute ihr 25-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst, ein Ereignis, das an der Universität Vechta nicht unbemerkt bleibt. Ihre Karriere begann 1999 an der damaligen Hochschule Vechta, wo sie mit einem befristeten Vertrag im Schreibdienst des Instituts für Geschichte und Historische Landesforschung (IGL) eintrat. Vizepräsidentin Petra Brake und Personalratsvorsitzende Monika Riesmeier gratulierten Kolbe zu diesem besonderen Anlass und würdigten ihren langjährigen Einsatz für die Universität.
Kolbe, die eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten absolvierte und zuvor in der freien Wirtschaft tätig war, hat sich im Laufe ihrer Karriere stetig weiterentwickelt. Ihre Anfangszeit war geprägt von administrativen Tätigkeiten, die auch das Schreiben von Dokumenten nach Diktat umfassten. Viele dieser Dokumente wurden damals noch auf Diskette gespeichert, was einen bemerkenswerten Vergleich zur heutigen digitalen Arbeitsweise darstellt. Kolbe betont, dass sie die Zusammenarbeit mit vielen Lehrenden sehr geschätzt hat und weiterhin Kontakt zu einigen von ihnen pflegt.
Karriereverlauf und Verantwortungsbereiche
Im Jahr 2006 kehrte Kolbe zum IGL zurück und wechselte nach einer Fort- und Weiterbildung 2012 in das Dezernat 1 – Personal. Dort übernimmt sie vielfältige Aufgaben, die unter anderem das Bewerbungsverfahren, die Veröffentlichung von Ausschreibungen und die Zeitwirtschaft umfassen. Ihre positive Einschätzung der Arbeitsatmosphäre, die von Wertschätzung und kollegialem Miteinander geprägt ist, zeigt, wie wichtig ihr das selbstständige Arbeiten in einem unterstützenden Teamumfeld ist.
Im Rahmen ihres 25-jährigen Jubiläums erhält Kolbe gemäß den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) Jubiläumsgeld in Höhe von 350 Euro. Dieses Jubiläumsgeld wird als einmalige Sonderzahlung an Angestellte des öffentlichen Dienstes gezahlt, die 25 oder 40 Jahre beschäftigt sind. Teilzeitbeschäftigte haben das Recht auf den vollen Betrag, ebenso wie einen zusätzlichen Tag Sonderurlaub zu ihrem Jubiläum, was die Wertschätzung für die Mitarbeitenden unterstreicht.
Rechtsgrundlagen und Modalitäten
Das Jubiläumsgeld ist nicht nur ein Zeichen der Anerkennung, sondern auch Teil eines klaren rechtlichen Rahmens. Laut TVöD erfolgen die Zahlungen gemäß den Paragraphen 23 und 34. Diese Vorschriften regeln unter anderem, dass die Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber berücksichtigt wird, selbst wenn es Unterbrechungen gab. Wichtiger Hinweis ist, dass Zeiten eines Sonderurlaubs nicht in die Berechnung einfließen, es sei denn, es liegt ein dienstliches Interesse vor.
Maria Kolbe hat in ihrer Zeit an der Universität Vechta einen bedeutenden Beitrag geleistet, der nicht nur ihre Souveränität als Verwaltungsangestellte zeigt, sondern auch die Wichtigkeit von Kontinuität und Engagement im öffentlichen Dienst hervorhebt. Mit ihrem Jubiläum setzt sie ein Zeichen für alle Kolleginnen und Kollegen, die täglich im öffentlichen Dienst für eine funktionierende Verwaltung und somit für das Allgemeinwohl arbeiten.