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Entgelttransparenz: Revolution in Deutschland bis 2026!

Am 21. und 22. Februar 2025 fand an der Bucerius Law School die 17. Eias-Jahrestagung statt. Diese Veranstaltung widmete sich dem relevanten Thema der Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit, insbesondere im Kontext der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Sommer 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband war Partner dieser Tagung, die darauf abzielte, die Diskussion über die Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitskontext zu fördern.

Die eintägige Tagung begann mit Eröffnungsberichten von Experten der europäischen Arbeits- und Sozialrechtsprechung. PD Dr. Stefan Witschen von der Universität zu Köln referierte über Arbeitsrecht, während Antonia Seeland, LL.M. vom Hugo Sinzheimer Institut in Frankfurt am Main, die Aspekte des Sozialrechts beleuchtete. Diese Berichte bildeten die Grundlage für eine tiefgreifende Analyse der aktuellen Rechtslage.

Relevanz der EU-Richtlinie

Die Richtlinie (EU) 2023/970, die am 6. Juni 2023 in Kraft trat, verfolgt das Ziel, den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen zu stärken. Insbesondere soll sie die Prinzipien der Entgelttransparenz und der Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten fördern. Die Richtlinie gilt für gleiche oder gleichwertige Arbeit und betrifft nicht nur die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Die Erweiterung von Auskunftsansprüchen und der Berichtspflichten stellt sicher, dass Arbeitgeber ab einer Betriebsgröße von 100 Beschäftigten verpflichtet sind, über geschlechtsspezifische Lohngefälle zu berichten. Des Weiteren müssen Arbeitgeber, wenn ein Lohngefälle von mindestens 5% festgestellt wird, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen.

Deutsche Perspektiven und rechtsvergleichende Analysen

Im Rahmen der Tagung wurden auch deutsche Perspektiven diskutiert. Prof. Dr. Adam Sagan von der Universität Bayreuth und Dr. Christiane Padé, Richterin am Bundessozialgericht, beleuchteten die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen aus Sicht des Arbeits- und Sozialrechts. Der internationale Blickwinkel wurde durch Beiträge von Francis Delaporte, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Luxemburg, und Melanie R. Hack, Ph.D. von der Universität Bergen, ergänzt, die die Rechtslage in Luxemburg und Norwegen analysierten.

Eine Podiumsdiskussion schloss sich an, die verschiedene Perspektiven zu diesem drängenden Thema versammelte. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vertrat die Unternehmenssicht, während Isabel Eder vom Deutschen Gewerkschaftsbund die Sicht der Gewerkschaften einbrachte. Des Weiteren gaben Prof. Dr. Jutta Allmendinger von der Humboldt-Universität zu Berlin und RA Dr. Doris-Maria Schuster von Gleiss Lutz Einblicke aus soziologischer und anwaltlicher Perspektive.

Der Dank der Organisatoren richtete sich an alle Referenten, den Beirat und die Teams, die für die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung verantwortlich waren. Der Beirat umfasste bekannte Persönlichkeiten wie RA Dr. Hauke Rinsdorf, Inken Gallner und Barbara Geiger. Die Organisation übernahm Miriam Jobst in Kooperation mit der Bucerius Education GmbH. Unterstützt wurde die Tagung vom Hamburger Verein für Arbeitsrecht, während Sven Störmann als Fotograf tätig war.

In der kommenden Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht könnte eine verstärkte staatliche Kontrolle der Vergütungssysteme sowie eine umfassendere Bewertung der Entgeltstrukturen im deutschen Arbeitsmarkt erforderlich werden. Die Fachwelt ist sich einig, dass Arbeitgeber ihre Vergütungssysteme und Informationsprozesse dringend anpassen müssen, um den neuen Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden. Die Veranstaltung in Hamburg stellte dabei einen wichtigen Schritt in diese Richtung dar.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
law-school.de
Weitere Infos
eur-lex.europa.eu
Mehr dazu
haufe.de

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