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EU plant striktere Rückführungsrichtlinie: Hintergründe und Folgen!

Die Europäische Kommission hat im März 2025 einen Entwurf für eine neue EU-Rückführungsrichtlinie präsentiert, die darauf abzielt, die Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen. Gemäß den Details von uni-goettingen.de orientiert sich die Richtlinie stark an der deutschen Rückkehrpolitik der letzten Jahre. Die geplanten Maßnahmen sollen eine einheitliche Lösung für alle EU-Mitgliedstaaten schaffen und basieren auf dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von 2019 in Deutschland.

Besonders brisant ist die Absicht, die Abschiebehaft auf bis zu 24 Monate auszuweiten, was derzeit regulär auf maximal 12 Monate begrenzt ist. Dies hat in der politischen Debatte für Besorgnis gesorgt. Kritiker befürchten eine erhöhte Inhaftierung von Flüchtlingen und migrantischen Personen, die bereits in einer unsicheren Lage sind. In Deutschland stieg die Zahl der Abschiebungen im Jahr 2024 um 22% im Vergleich zum Vorjahr, während die Zahl der Asylgesuche um ein Drittel sank, wie zdf.de berichtet.

Effizienz der Rückkehrpolitiken

Ein Forschungsteam der Universität Göttingen hat nun einen Faktencheck zu den Rückkehrpolitiken veröffentlicht und kommt zu dem Schluss, dass diese in der bisherigen Form ineffizient sind. Projektleiterin Prof. Dr. Sabine Hess betont, dass langfristige Bleiberechte weitaus effektiver wären. Diese könnten nicht nur den Stress für Migrantinnen und Migranten mindern, sondern auch den Ressourcenauswand bei Behörden reduzieren. Ihre Analyse zeigt, dass die Rückkehrpolitiken seit 2015 nicht nur nicht zu mehr Sicherheit führen, sondern auch Armut kriminalisieren können.

Eine zentrale These der Göttinger Forschenden lautet, dass bürokratische Verpflichtungen häufig in Kriminalitätsspiralen führen. Die strikten Regelungen und Sanktionen sollen daher verstärkt kontrolliert werden, um so den Druck auf Migrantinnen und Migranten zu erhöhen.

Verfahren zur Rückführung

Neben der gesetzlichen Anpassung wird auch diskutiert, Rückführungszentren in Drittstaaten einzurichten. Diese sollen abgelehnten Asylbewerbern eine schnellere Rückführung ermöglichen. Hierbei wird das Albanien-Modell als Beispiel angeführt, bei dem Asylverfahren im Ausland erfolgen, jedoch nur nach deren Abschluss Rückführungen in Drittstaaten stattfinden sollen. Ein abgelehnter Asylbewerber in Österreich könnte demnach nicht in Deutschland ein neues Verfahren anstrengen, sondern würde dorthin abgeschoben, wo er ursprünglich Asyl beantragte.

Der Vorschlag wird jedoch von Experten kritisch betrachtet. Es bleibt unklar, welche Drittstaaten bereit wären, abgelehnte Asylbewerber aufzunehmen. Auch die Möglichkeit, dass Abschiebungen bald ohne familiäre Verbindungen erfolgen können, ist umstritten und könnte dazu führen, dass noch mehr Menschen in die Abschiebehaft geraten.

Die Entwicklungen in der EU-Migrationspolitik spiegeln sich zudem in einer zunehmenden Bereitschaft zur Abschottung wider. Der Ratspräsident der EU, Charles Michel, äußerte auch, dass möglicherweise Kosten für physische Barrieren an den Außengrenzen übernommen werden könnten, was eine Diskussion über die Legitimität solcher Maßnahmen anstoßen könnte.

Die derzeitige Situation zeigt auch eine ungleiche Behandlung von Flüchtlingen. Während Menschen aus Irak, Syrien und Afghanistan durch verstärkte Maßnahmen abgeschottet werden, zeigt sich die EU gegenüber ukrainischen Kriegsflüchtlingen deutlich solidarischer. Pushbacks, also gewaltsame Zurückweisungen von Asylsuchenden, wurden in einigen EU-Staaten festgestellt, was gegen EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt. Weiterführende Analysen zu diesen Themen finden sich auf europaimunterricht.de.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-goettingen.de
Weitere Infos
zdf.de
Mehr dazu
europaimunterricht.de

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