Am 12. März 2026 hat der Wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz mit einer warnenden Stellungnahme auf die geplanten EU-Vereinfachungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln reagiert. Diese Eingaben wurden direkt an das Bundeslandwirtschaftsministerium übergeben. Im Zentrum der Kritik steht insbesondere das „Food and Feed Safety Omnibus“-Paket der EU-Kommission, das grundlegend die bestehenden Sicherheitsmechanismen zur Bewertung von Wirkstoffen verändern könnte.
Eine der kontroversesten Änderungen ist die vorgesehene unbefristete Genehmigung von Wirkstoffen, anstelle der bislang alle zehn bis fünfzehn Jahre erforderlichen Überprüfungen. Nationale Produktzulassungen sollen zudem nicht mehr regelmäßig an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden. Laut dem Beirat schwächen solche Maßnahmen den wichtigen europäischen Vorsorgegedanken, der regelmäßige Neubewertungen und Anpassungen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse erfordert.
Hintergrund und Genehmigungsprozess
Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der EU sind in der Pflanzenschutzmittelverordnung (EG) Nr. 1107/2009 verankert. Diese sieht vor, dass Wirkstoffe genehmigt werden müssen, sofern sie keine schädlichen Effekte für Menschen und Tiere haben und es keine unannehmbaren Umweltauswirkungen gibt. Der Bewertungsprozess wird von einem Mitgliedstaat, dem Bericht erstattenden Mitgliedstaat (RMS), geleitet, der alle eingereichten Studien umfassend prüfen muss. Die Europäische Kommission setzt auf die Erkenntnisse der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung).
Der Genehmigungsprozess umfasst eine Analyse der Wirksamkeit des Stoffes und mögliche Risiken für Mensch und Umwelt. Dabei werden viele Tests durchgeführt, um die Auswirkungen auf verschiedene Lebewesen wie Vögel, Säugetiere, Insekten und aquatische Pflanzen zu bewerten. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Bewertungen ist auch die Vorhersage der Auswirkungen des Stoffes auf Grundwasser und andere natürliche Ressourcen.
Kritische Entwicklungen und gesetzliche Herausforderungen
Der Wissenschaftliche Beirat weist darauf hin, dass seit 2009 mindestens 165 chemisch-synthetische Wirkstoffe aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse vom europäischen Markt genommen wurden. Ohne eine verpflichtende Überprüfung könnten relevante Erkenntnisse über Risiken für Gesundheit und Umwelt möglicherweise nicht rechtzeitig berücksichtigt werden. Diese Bedenken stehen im Einklang mit jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, der betont hat, dass aktuelle Forschungsergebnisse in Risikobewertungen einfließen müssen.
Dennoch ist die Situation kompliziert. Der Bewertungsprozess für viele Pflanzenschutzmittel basiert häufig auf veralteten Daten. Es ist bekannt, dass einige Wirkstoffe seit über zwei Jahrzehnten ohne erneute Prüfung auf dem Markt sind, was die Situation riskant macht, insbesondere im Hinblick auf wichtige Umweltschutzanliegen.
Der Beirat fordert daher eine Entbürokratisierung der Verfahren sowie eine Transparenzsteigerung bei den Bewertungsprozessen. Dies würde auch vergleichbare Risikoabschätzungen erleichtern und könnte dazu beitragen, dass der europäische Vorsorgeansatz gestärkt wird. Ein Aufruf zu mehr Verantwortlichkeit und einer Anpassung an den aktuellen Stand der Forschung bleibt Kernanliegen in der Diskussion um die Zulassungsrichtlinien in der EU.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplanten Änderungen innerhalb der EU nicht nur einen regulatorischen Wandel darstellen, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben könnten. Kritiker befürchten, dass unter dem Deckmantel der Vereinfachung essentielle Sicherheitsstandards gefährdet werden.