
Am 22. Mai 2025 gab die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bekannt, dass das Forschungsprojekt „Transforming Human Rights“ an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) als Exzellenzcluster anerkannt wurde. Präsident der FAU, Prof. Dr. Joachim Hornegger, äußerte seinen Stolz über die Anerkennung der Menschenrechtsforschung und hob die Bedeutung dieses Projektes hervor.
Das Projekt wird mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag gefördert und liegt im Rahmen des neuen interdisziplinären Forschungszentrums Center for Human Rights Erlangen-Nürnberg (FAU CHREN). Die Forschung zielt darauf ab, menschenrechtliche Herausforderungen zu untersuchen, die im Kontext globaler Megatrends wie Autokratisierung, Digitalisierung und planetarer Umweltkrisen entstehen. Bayern’s Wissenschaftsminister Markus Blume gratulierte der FAU zur erfolgreichen Antragstellung und unterstrich die Bedeutung solcher Projekte für die deutsche Forschungslandschaft.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Anerkennung
Das Projekt „Transforming Human Rights“ hat sich in der ersten Hürde im Februar 2024 bewährt und den Vollantrag im August 2024 eingereicht. Die positiven Gutachten der Gutachter*innen bestätigten die wissenschaftliche Substanz und die Relevanz des Antrags. Damit nimmt die FAU eine herausragende Stellung in der Erklärung der Menschenrechte und ihrer Verbindung zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen ein, wie die Thematisierung von globaler Migration, Vertreibung und digitaler Transformation.
Das Cluster wird von den Co-Sprechern Prof. Dr. Markus Krajewski und Prof. Dr. Katrin Kinzelbach geleitet. Die interdisziplinäre Kooperation umfasst renomierte Partnerinstitutionen wie die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien, das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung und das European Center for Constitutional and Human Rights.
Forschungsansatz und gesellschaftliche Verantwortung
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) legt großen Wert darauf, dass Forschung stets den Menschenrechten verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass die Forschungsfragen aus aktuellen menschenrechtlichen Problemlagen abgeleitet werden, beispielsweise bezüglich Zwangsräumungen oder dem Recht auf Wohnen. Die Entwicklung von Indikatoren zur empirischen Überprüfung rechtlicher Verpflichtungen ist daher von zentraler Bedeutung.
Eine normative Ausrichtung ist essenziell, um die Mandate der Menschenrechte in Deutschland zu wahren. Die Methodologie orientiert sich am „human rights-based approach to data“ der Vereinten Nationen, wobei Daten diskriminierungssensibel erhoben werden müssen. Partizipation und Inklusion spielen dabei eine Schlüsselrolle, um die Perspektiven der Rechteinhabenden in den Forschungsprozess zu integrieren.
Insbesondere wird betont, dass der Forschungsprozess die Reflexion der Auswirkungen auf die Rechteinhabenden in den Mittelpunkt rückt. Kritische Auseinandersetzungen mit Begrifflichkeiten und Interviewfragen sind notwendig, um eine diskriminierungsfreie Forschung zu gewährleisten und Selbstbezeichnungen der Befragten zu ermöglichen.
Mit einer Förderung von insgesamt 687 Millionen Euro pro Jahr für bis zu 70 Exzellenzcluster ab 2026 wird ein signifikanter Beitrag zur weiteren Stärkung der herausragenden Forschungsprofile in Deutschland geleistet, so berichtet fau.de. Das Cluster „Transforming Human Rights“ markiert einen entscheidenden Schritt in der interdisziplinären Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen Herausforderungen in Zeiten tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen.
In der Forschungsarbeit werden die Expertise von Rechteinhabenden und Selbstvertretungen eng einbezogen, um die Forschung nicht nur akademisch, sondern auch praktisch relevant zu gestalten. Dass diese Arbeit engagiert und Verantwortung übernahm, zeigt die umfassende Verpflichtung der FAU zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte.