Die deutsche Filmbranche präsentiert sich als ein bedeutender Kulturträger, dessen Einfluss über die nationalen Grenzen hinaus reicht. Dies wird nicht nur durch die Vielfalt der Werke, die von Arthouse bis hin zu internationalen Blockbustern reichen, unterstrichen, sondern auch durch die wirtschaftliche Relevanz der Industrie. Wie die Filmuniversität berichtet, erwirtschaftet die Filmindustrie etwa 10 Milliarden Euro jährlich und sichert rund 120.000 Arbeitsplätze. Die Branche ist für ihr interkulturelles Engagement bekannt und vermittelt wichtige demokratische Werte.
Besonders talentierte Filmemacher wie Maren Ade, Christian Petzold und Florian Henckel von Donnersmarck, die alle Absolventen renommierter Filmhochschulen sind, tragen dazu bei, dass Deutschland auch auf internationalen Filmpreisen wie dem „Studenten-Oscar“ glänzt. Doch die Zukunft dieser Talente steht auf der Kippe, da die Filmbranche eine verlässliche Perspektive benötigt, um weiter florieren zu können.
Filmförderung als Schlüssel zur Stabilität
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das Filmförderungsgesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz basiert auf drei Säulen: einem erlösbasierten Abgabensystem, einem steuerbasierten Anreizsystem sowie einer Investitionsverpflichtung. Letztere soll alle Akteure der Filmbranche verpflichten, in die deutsche Filmwirtschaft zu investieren.
Vertreter der Filmhochschulen fordern eine zügige Implementierung dieser Investitionsverpflichtung. Die Novellierung der Talentförderung ist von zentraler Bedeutung, um den Nachwuchs in der Filmindustrie zu unterstützen. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Filmhochschulen im aktuellen Filmförderungsgesetz von zentralen Förderinstrumenten ausgeschlossen sind.
Um die Verknüpfung zwischen Studierenden und der professionellen Filmproduktion zu stärken, muss die Integration von Studienabsolventen und deren Arbeiten in die Förderstrukturen erfolgen. Eine relevante Anzahl von Abschlussfilmen wird gegenwärtig in Koproduktionsstrukturen mit Produktionsfirmen und TV-Sendern erstellt, hat jedoch keinen Zugang zur Referenzförderung der Filmförderungsanstalt (FFA).
Die Rolle der Filmförderungsanstalt
Die FFA hat die Aufgabe, die Ziele der Filmförderung umzusetzen und die Koordinierung zwischen Bundes- und Landesförderung zu gewährleisten. Das neue Filmförderungsgesetz, das Anfang des Jahres umfangreich novelliert wurde, zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und die Förderprozesse transparenter zu gestalten. Dies geschieht durch die Einführung eines Referenzmodells für die automatisierte Förderung, die den Kinokassenerfolg und andere Kriterien berücksichtigt.
Des Weiteren wird betont, dass Autoren und Regisseure entsprechend am Erfolg ihrer Filme beteiligt werden. Die FFA verpflichtet sich zudem, Förderanreize zur Geschlechtergerechtigkeit zu implementieren und die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zu stärken. Geförderte Filme müssen barrierefrei und auf allen Auswertungsstufen zugänglich sein.
Die umfassenden Änderungen in der Förderlandschaft sind somit als Teil eines solidarischen Grundgedankens zu verstehen, dessen Ziel es ist, dass alle Branchenbereiche zur Erhaltung und Förderung des deutschen Films beitragen. Die Sichtbarkeit und der Zugang zur Filmförderung für junge Talente könnten entscheidend dafür sein, dass das deutsche Kino auch in Zukunft eine bedeutende Rolle spielt.
Insgesamt zeigt sich, dass die Filmindustrie nicht nur ein wirtschaftlicher Faktor ist, sondern auch kulturelle Identität und Werte vermittelt, die für die Gesellschaft von großer Bedeutung sind. Die nächsten Schritte zur Umsetzung des Filmförderungsgesetzes und zur umfassenden Unterstützung des filmischen Nachwuchses werden darüber entscheiden, welche Perspektiven der deutschen Filmbranche in den kommenden Jahren offenstehen.