
Die Technische Universität Chemnitz bietet interessierten Studienanfängern im kommenden Wintersemester 2025/26 die Möglichkeit, im Rahmen eines Losverfahrens freie Plätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge zu ergattern. Dies wurde von der Universität in einer aktuellen Mitteilung bekannt gegeben. Die Bewerbungsphase läuft vom 10. bis 31. August 2025, wobei das elektronische Losverfahren im September stattfinden wird, um die nicht besetzten Plätze nach dem regulären Zulassungsverfahren zu vergeben. Besonders hervorzuheben ist, dass auch Bewerber, die sich nicht zuvor in einem Zulassungsverfahren beworben haben, am Losverfahren teilnehmen können. Diese Informationen stammen von der Technischen Universität Chemnitz.
Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Studiengängen, darunter der Bachelorstudiengang Psychologie, der Lehramtsstudiengang an Grundschulen sowie mehrere Masterstudiengänge in Psychologie, einschließlich des Masters mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Für die Teilnahme am Losverfahren ist es wichtig, den Studiengang mit dem Zusatz „(Losverfahren)“ auszuwählen. Ausgeloste Bewerber werden umgehend über ihren Studienplatz informiert.
Bewerbungsdetails und Fristen
Die Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge ist bis zum 19. September 2025 möglich, eine Nachfrist läuft bis zum 31. Oktober 2025. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, steht eine Hotline für Fragen zum Studium bereit, die von Montag bis Freitag zwischen 12:30 und 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 0371 531-33333 zu erreichen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Fristen in erster Linie für Bewerber gelten, die derzeit ein Studium beginnen und ihr Abitur in Deutschland absolviert haben. Abweichungen können für andere Personenkreise bestehen, wie auf Studis Online erläutert wird.
Das Losverfahren stellt sicher, dass die Studienplätze fair vergeben werden, da oft nicht alle Kapazitäten im regulären Zulassungsverfahren gefüllt werden. Zudem ist zu beachten, dass die Mindestnote für die Bewerbung nicht zwingend den Erhalt eines Platzes garantiert, da dieser von den spezifischen Auswahlverfahren der Hochschule abhängt. Wartesemester können ebenfalls eine Rolle spielen, wie die Darstellung des Bildungsservers zeigt.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat kürzlich betont, dass die Auswahlverfahren und Zulassungsregelungen für Studiengänge in Deutschland nach wie vor eine bedeutende Rolle spielen. Dabei ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) nach wie vor gültig, auch wenn es durch verschiedene Reformen Änderungen erfahren hat. Die Regionalkompetenzen zur Regelung des Hochschulzugangs liegen bei den einzelnen Bundesländern, was die Voraussetzungen für Studieninteressierte beeinflussen kann.
Angesichts der Komplexität der Hochschulzulassung ist es für Bewerber empfehlenswert, sich gründlich zu informieren und alle erforderlichen Fristen und Bedingungen im Auge zu behalten. Das Behindern und Unterstützen aller Parteien ist entscheidend, um den Zugang zu Hochschulbildung zu erleichtern und die Chancen für alle Bewerber zu erhöhen.