Am 17. März 2026 fand im Moot Court der Universität Hamburg eine bedeutende Veranstaltung über das Thema „Aktuelle Rechtsprechung zur Gleichbehandlung – AGG und Entgeltgleichheit“ statt. Die Veranstaltung wurde von den Professoren Claudia Schubert, Hartmut Oetker und Matthias Jacobs organisiert und begrüßte Dr. Fabian Pulz, Richter am Bundesarbeitsgericht und Mitglied des Achten Senats, als Referenten.

Dr. Pulz präsentierte aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befassen. Dieses Gesetz feierte im Jahr 2023 seinen 20. Geburtstag. Besonders in den Fokus rückten die Diskriminierungsmerkmale Alter und Behinderung. Die Teilnehmer erhielten Einblicke in zwei essenzielle Urteile: das Urteil vom 16. Februar 2023 (8 AZR 450/21) zur „Vertragsfreiheit“ und das Urteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) zum Thema „Paarvergleich“.

Relevanz des AGG

Das AGG, das am 18. August 2006 in Kraft trat, regelt den Schutz vor Diskriminierungen in Deutschland. Es stellt Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer auf. Im Rahmen des AGG sind Unternehmen angehalten, ihre Bewerbungsverfahren diskriminierungsfrei zu gestalten und ihre Mitarbeiter vor Diskriminierung zu schützen. Der Gesetzestext sieht vor, dass Arbeitnehmer Entschädigungsansprüche bei Diskriminierung geltend machen können.

Gemäß dem AGG ist eine unmittelbare Benachteiligung erkennbar, wenn eine Person aufgrund eines in § 1 genannten Grundes weniger günstig behandelt wird als eine vergleichbare Person. Dazu zählen insbesondere Fälle von Benachteiligung wegen Geschlechts, etwa aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft. Auch mittlere Benachteiligung durch neutrale Vorschriften wird im Gesetz behandelt, sofern diese Vorschriften nicht durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt sind.

Diskriminierung im Alltag

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hebt hervor, dass der Diskriminierungsschutz weit über den Arbeitsbereich hinausgeht. Diskriminierungen können auch im Alltag auftreten, etwa beim Einkaufen, in der Versicherungsbranche oder in Restaurants. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschwerdestellen einzurichten und die Existenz solcher Stellen zu kommunizieren. Zudem müssen sie gegen diskriminierendes Verhalten von Mitarbeitern aktiv vorgehen.

Die Veranstaltung fand nicht nur Dank der Organisation von Rebecca Kerschke großen Anklang, sondern auch durch die Unterstützung studentischer Hilfskräfte wie Lasse Janis Fischlein, Jonathan Krupke, Benedikt Miller, Julius Oksaar und Jonas Sievers. Zudem wurde die Veranstaltung durch den Hamburger Verein für Arbeitsrecht tatkräftig unterstützt.

Im Kontext des AGG diskutiert die Antidiskriminierungsstelle Reformvorschläge, die zum 10-jährigen Bestehen des Gesetzes unterbreitet wurden. Diese Vorschläge zielen darauf ab, bestehende Schutzlücken zu schließen, Fristen für Ansprüche zu erweitern und das Einführung eines Verbandsklagerechts zur Verbesserung der Klagemöglichkeiten für Betroffene zu ermöglichen.

Insgesamt zeigt die Veranstaltung, wie bedeutend die Themen Gleichbehandlung und Entgeltgleichheit im Arbeitsrecht sind, und beleuchtet die kontinuierliche Relevanz des AGG für eine faire und gerechte Gesellschaft.