
Am 10. Juni 2025 wurde Prof. Dr. Hannah Ruschemeier, eine prominente Wissenschaftlerin im Bereich Datenschutzrecht und Digitalisierung, in die Junge Akademie aufgenommen. Die Feierlichkeiten fanden in Berlin statt, wo sie als die einzige Juristin unter den zehn neu aufgenommenen Mitgliedern ausgezeichnet wurde. Ruschemeier ist Professorin an der FernUniversität in Hagen und hat sich der Arbeitsgruppe „Künstliche Intelligenz“ angeschlossen, in der sie als Co-Sprecherin fungiert. FernUniversität Hagen hebt hervor, dass ihre neue Rolle die Sichtbarkeit der Universität als führenden Standort für Digitalisierungsforschung erhöhen wird.
Mit einem klaren Fokus auf den interdisziplinären Austausch betont Ruschemeier die Dringlichkeit, normative Rahmenbedingungen für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu schaffen. Ihre Forschung untersucht die aktuellen Entwicklungen im europäischen Datenschutz- und Technologie-Recht, insbesondere im Zusammenhang mit KI. In diesem Kontext fordert sie eine kritische Auseinandersetzung mit den Konsequenzen technischer Innovationen, die in demokratischen Prozessen verankert werden müssen.
Forschung zu Künstlicher Intelligenz
Die Arbeitsgruppe „Künstliche Intelligenz“ innerhalb der Jungen Akademie, der Ruschemeier angehört, beleuchtet konkrete Anwendungen von KI in verschiedenen Bereichen wie Medizin, Industrie und Stadtplanung. Die Gruppe fördert interdisziplinäre Gespräche über die Möglichkeiten und Grenzen des KI-Einsatzes, insbesondere in Bezug auf technologische und rechtliche Herausforderungen. Fragen zur Datenqualität und zu den Anforderungen für eine verantwortungsvolle KI-Nutzung werden ebenfalls behandelt, was die Perspektive von Die Junge Akademie widerspiegelt.
Die rapide Entwicklung von KI-Technologien hat bereits Auswirkungen auf zahlreiche Sektoren. Wie Silicon.de berichtet, nutzen Unternehmen KI zunehmend zur Optimierung von Prozessen und Entscheidungen in Echtzeit. Laut einer Deloitte-Studie setzen 79% der Unternehmen KI in mehreren Bereichen ein, was einen Anstieg von 62% markiert. Dennoch bleibt der Nachweis des betriebswirtschaftlichen Nutzens eine Herausforderung.
Das Thema Regulierung von KI ist angesichts der rasant steigenden Anwendungsvielfalt von zentraler Bedeutung. Ruschemeiers Forschung verfolgt Perspektiven für eine verantwortungsvollere KI-Nutzung, einschließlich der ethischen und rechtlichen Fragen, die sich aus dem Einsatz von KI in sensiblen Bereichen ergeben. Der Einfluss von KI auf das Rechtssystem, insbesondere durch Technologien wie Legal Tech, wird dabei ebenso thematisiert wie die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem.
Zukunftsausblick und persönliche Perspektiven
Im Herbst wird Ruschemeier einen Ruf an die Universität Osnabrück annehmen, was einen weiteren Schritt in ihrer wissenschaftlichen Karriere darstellt. Sie hebt die Unterstützung hervor, die sie an der FernUniversität erhalten hat, um ihre Forschungsziele zu erreichen. Darüber hinaus plädiert sie für mehr Resilienz und stabile Rahmenbedingungen für die Wissenschaft in Deutschland und ermutigt ihre Kolleginnen und Kollegen, neugierig zu bleiben und neue Wege in der wissenschaftlichen Entwicklung zu beschreiten.
Die Aufnahme in die Junge Akademie zeigt nicht nur die persönliche Anerkennung von Ruschemeiers Leistungen, sondern unterstreicht auch die innovative Rolle der FernUniversität in der digitalisierten Forschungslandschaft. Mit ihrer Forschung leistet sie einen wichtigen Beitrag zu den erforderlichen Regulierungsansätzen für die künftige Anwendung von Künstlicher Intelligenz.