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Hochschulen in NRW: KI-VO und ihre neuen Verpflichtungen enthüllt!

Am 26. August 2025 wurde ein neues Rechtsgutachten von dem Forschungsprojekt KI:edu.nrw veröffentlicht, das sich mit den Verpflichtungen von Hochschulen bezüglich Künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigt. Dieses Gutachten bietet eine umfassende Einordnung der EU-KI-Verordnung (KI-VO) und deren Auswirkungen auf Bildungseinrichtungen. Die zentrale Frage, ob die KI-VO für Hochschulen gilt, wird untersucht und klar beantwortet: in den meisten Fällen ja, obwohl es Ausnahmen gibt.

Laut dem Gutachten müssen Hochschulen die KI-VO nicht beachten, wenn sie KI-Systeme ausschließlich zu Forschungszwecken entwickeln. Sobald jedoch ein praktischer Einsatz oder ein möglicher späterer Praxiseinsatz in Betracht gezogen wird, greift die KI-VO ab dem Moment der Inbetriebnahme eines KI-Systems. Dies stellt eine wichtige rechtliche Nuance dar, die sich auf die Planung und Durchführung von KI-Projekten in Hochschulen auswirkt.

Verpflichtungen und Hochrisiko-KI

Die Hochschulen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung von KI-Kompetenz zu ergreifen. Dabei entstehen Verpflichtungen sowohl als Anbieterinnen als auch als Betreiberinnen gemäß der KI-VO. Besonders relevante Vorgaben gelten für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme, beispielsweise solche, die zur Bewertung von Lernergebnissen eingesetzt werden. Diese Klassifikation könnte erhebliche Auswirkungen auf die Implementierung von KI in Lehr- und Lernprozesse haben.

Eine interessante Besonderheit des Gutachtens ist die Ausnahme für Open-Source-KI-Systeme. Diese sind zwar grundsätzlich von bestimmten Bestimmungen der KI-VO ausgenommen, doch auch hier bestehen Einschränkungen, die bei der Anwendung berücksichtigt werden müssen. Dr. Peter Salden, Projektleiter des Projekts KI:edu.nrw, hebt hervor, dass das Gutachten nicht nur für deutsche Hochschulen von Bedeutung ist, sondern auch für Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung relevante Erkenntnisse liefert.

Hintergrund und Förderung

Das Gutachten wurde im Rahmen des Projekts KI:edu.nrw erstellt, das vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Die Veröffentlichung bietet nicht nur eine wertvolle Grundlage für Bildungseinrichtungen, um sich rechtlich abzusichern, sondern ermöglicht auch einen informierten Umgang mit den Herausforderungen und Chancen, die Künstliche Intelligenz mit sich bringt.

Um mehr über die Details und den vollen Umfang des Gutachtens zu erfahren, ist der Volltext über die Website von KI:edu.nrw zugänglich. Dies stellt eine wichtige Ressource für alle Bildungseinrichtungen dar, die sich auf die Integration von KI-Technologien vorbereiten oder bereits damit arbeiten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
news.rub.de
Weitere Infos
itm.nrw

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