
Am 4. April 2025 wurde in Stuttgart eine bedeutende Hochschulfinanzierungsvereinbarung für Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 unterzeichnet. An diesem Festakt nahmen unter anderem Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Finanzminister Dr. Danyal Bayaz teil. Auch die Rektorin der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, Professorin Dr. Karin Vach, sowie Kanzlerin Stephanie Wiese-Heß waren bei der Unterzeichnung vertreten. Vach betonte in ihrer Ansprache die zentrale Rolle von Bildung als Zukunftsinvestition und wertete die Vereinbarung als Anerkennung der bisherigen Leistungen der Wissenschaftler:innen und Mitarbeiter:innen der Hochschulen.
Die neue Vereinbarung sieht eine flexible Mittelbewirtschaftung vor und soll den Hochschulen helfen, ihre Stärken in der Lehrer:innenbildung und bildungswissenschaftlichen Forschung weiterzuentwickeln. Dies erfolgt im Kontext eines Hochschulsystems, das in den letzten 15 Jahren um fast 40 Prozent gewachsen ist, wodurch evidente Herausforderungen und Chancen für die Hochschulen entstehen.
Finanzielle Perspektiven und Vorgaben
Die Vereinbarung inkludiert die Überführung von rund 285 Millionen Euro für den Ausbau der Studienkapazitäten in die Grundfinanzierung. Dies führt dazu, dass Hochschulen nun die Möglichkeit haben, unbefristete Stellen zu schaffen und somit effektivere Beschäftigungsbedingungen anzubieten. Diese Schritte sind nicht nur ein Zeichen für die finanzielle Unterstützung des Landes, sondern auch eine Chance zur Verbesserung der Lehre und zur Stärkung der Verwaltungsstrukturen.
Ein zentrales Ziel der Vereinbarung ist es, die Planungssicherheit für die Hochschulen zu erhöhen. Das Land stellt bis zum Jahr 2025 zusätzlich rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Summe beinhaltet einen jährlichen finanziellen Aufwuchs von durchschnittlich 3,5 Prozent, womit doppelt so viele zusätzliche Landesmittel pro Jahr bereitgestellt werden können als in der vorherigen Vereinbarung. Dies verbessert die Grundfinanzierung nachhaltig.
Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit und Chancengleichheit
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die besondere Bedeutung des Klimaschutzes. Die Hochschulen verpflichten sich, Lösungen zu entwickeln und Vorbildfunktionen zu übernehmen. Dazu gehören messbare Ziele zur CO₂-Reduktion in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Zudem sollen die Hochschulen an der Erhebung einer Klimaabgabe auf Flugreisen beteiligt werden.
Zusätzlich müssen die Hochschulen die Untersuchung eines möglichen Gender Pay Gaps zwischen Professorinnen und Professoren unterstützen und auch Daten zu diesem Thema bereitstellen. Besondere Aufmerksamkeit wird zudem der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gewidmet, um Chancengleichheit und Inklusion nachhaltig zu fördern. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans zur Verbesserung des Lehr- und Forschungsumfeldes in Baden-Württemberg.
Die Meldung des Ministeriums über diese umfassenden Vereinbarungen ist auf mwk.baden-wuerttemberg.de verfügbar. Damit setzt Baden-Württemberg ein starkes Zeichen für die Zukunft seiner Hochschulen und das Bildungswesen insgesamt.