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Hochschulwahlen 2025: Alles, was Studierende wissen müssen!

Die Hochschulwahlen an der Universität Marburg stehen vor der Tür. Vom 18. Juni bis 2. Juli 2025 haben die Studierenden die Möglichkeit, ihre Vertretungen in mehreren wichtigen Gremien zu wählen. Dazu zählen der Senat, verschiedene Fachbereichsräte, der Hilfskräfterat, das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte. Die Wahlen finden ausschließlich online statt, was eine bequeme und zeitgemäße Durchführung verspricht. Laut uni-marburg.de können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen zwischen dem 18. Juni 2025 um 13 Uhr und dem 2. Juli 2025 um 13 Uhr abgeben.

Die Stimmabgabe erfolgt über ein speziell eingerichtetes Wahlportal. Die Studierenden melden sich dafür mit den Zugangsdaten ihres „Students-Accounts“ (Benutzername und Passwort) an. Wer seine Zugangsdaten vergessen hat, kann sich an das Hochschulrechenzentrum wenden, um diese zurückzusetzen. Alternativ bietet die Universität die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten an einem PC im Wahlamt (Verwaltungsgebäude, Biegenstraße 10, 3. OG, Raum 03003) zu wählen.

Technische Voraussetzungen und Wahlverfahren

Für die Durchführung der Online-Wahlen sind keine speziellen Hardware- oder Systemvoraussetzungen nötig. Die Stimmzettel können online erstellt und den jeweiligen Wählergruppen zugewiesen werden. Wie auf polyas.de zu lesen ist, ermöglicht das Wahlsystem zudem die Integration in das hauseigene Intranet, und vorangegangene Wahlvorlagen können einfach wiederverwendet und aktualisiert werden. Die Entscheidung über das passende Wahlverfahren liegt dabei sowohl bei den Hochschulen als auch den Wählern selbst. Eine Kombination von Online-Wahlen mit Briefwahl oder Urnenwahl vor Ort ist ebenfalls möglich.

Die rechtliche Grundlage für Online-Wahlen an Hochschulen ist in vielen Bundesländern gegeben. Hochschulen haben die Regelungskompetenz zur Durchführung elektronischer Wahlen, basierend auf ihrer Satzungsautonomie. Das Oberverwaltungsgericht Thüringen stellte bereits 2013 fest, dass keine explizite Ermächtigung im Landeshochschulgesetz erforderlich ist, um Online-Wahlen durchzuführen. Beispielsweise bestätigt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg die Zulässigkeit elektronischer Wahlverfahren. In fast allen Bundesländern sind Online-Gremienwahlen rechtlich möglich, vorausgesetzt, sie sind in Satzung und Wahlordnung verankert.

Potenzial zur Steigerung der Wahlbeteiligung

Der Einsatz von Online-Wahlverfahren könnte zudem zu einer erhöhten Wahlbeteiligung führen. Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hob hervor, dass durch die Vereinfachung des Wahlprozesses mehr Studierende zur Teilnahme motiviert werden könnten. In verschiedenen Hochschulgesetzen, wie beispielsweise in Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, wird ausdrücklich gefordert, dass Wahlordnungen Regelungen zur Förderung einer hohen Wahlbeteiligung enthalten.

Die Diversität in den Regelungen zeigt sich in den unterschiedlichen Hochschulgesetzen der Bundesländer. Während in Bayern beispielsweise nur persönliche Stimmabgaben und Briefwahlen erlaubt sind, ermöglichen andere Bundesländer eine viel flexiblere Handhabung der Wahlverfahren. Diese rechtliche Vielfalt verdeutlicht die Notwendigkeit für jede Hochschule, ihre Wahlordnungen individuell zu gestalten und anzupassen.

Insgesamt bieten die kommenden Hochschulwahlen der Universität Marburg eine moderne und zugängliche Möglichkeit für Studierende, ihre Stimme zu erheben und Einfluss auf die Hochschulpolitik zu nehmen. Die Kombination aus technischem Fortschritt und gesetzlicher Ermächtigung stellt sicher, dass die Wahlen effektiv und transparent durchgeführt werden können.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-marburg.de
Weitere Infos
polyas.de
Mehr dazu
polyas.de

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