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Jubiläumsfeier an der JLU: 60 Jahre geballte Erfahrung geehrt!

Der 16. September 2025 wird für viele Mitarbeitende der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) in besonderer Erinnerung bleiben. An diesem Tag fand im Rektorenzimmer ein feierlicher Empfang statt, um die Dienstjubilarinnen und -jubilaren zu ehren. Insgesamt 80 Personen wurden für ihren langjährigen Dienst im öffentlichen Sektor ausgezeichnet; darunter 20 Jubilare, die auf 40 Jahre zurückblicken können, sowie 60, die 25 Jahre im öffentlichen Dienst tätig sind. Die Veranstaltung, die von der JLU-Präsidentin, Prof. Dr. Katharina Lorenz, geleitet wurde, würdigte die wertvollen Beiträge dieser Personen zur Universität und zur Gesellschaft.

Prof. Dr. Lorenz bedankte sich während ihrer Rede bei den Jubilaren für ihre engagierte Arbeit. Sie betonte die Bedeutung der langjährigen Zugehörigkeit für die Stärke und Resilienz der Universität. Ein weiteres Highlight des Empfangs war die Ansprache von Petra Becker, der Vorsitzenden des Personalrats, die die wichtige Rolle des Miteinanders im Team hervorhob und den Einfluss auf den Erfolg der JLU unterstrich. Die festliche Atmosphäre wurde durch musikalische Einlagen des Duos ManKé, bestehend aus Kerstin Lenk und Manfred Klein, bereichert.

Jubiläumsgeld und Sonderurlaub

Parallel zur Ehrung wird auch das Jubiläumsgeld gewürdigt, das Angestellte im öffentlichen Dienst nach einer dienstlichen Bindung von 25 und 40 Jahren erhalten. Wie oeffentlicher-dienst-news.de mitteilt, beträgt das Jubiläumsgeld für 25 Jahre Dienstzeit 350 Euro, während Jubilare mit 40 Dienstjahren 500 Euro erhalten. Diese Regelung erfolgt im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), insbesondere in § 23 (Besondere Zahlungen).

Eine erfreuliche Nachricht für Teilzeitbeschäftigte: Auch sie erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Neben der finanziellen Anerkennung haben die Jubilare zudem Anspruch auf einen zusätzlichen Tag Sonderurlaub zum 25. und 40. Dienstjubiläum, gemäß TVöD § 29 (Arbeitsbefreiung). Diese Regelung schafft Anreize und wertschätzt die langjährigen Verdienste, die für die Institutionen geleistet wurden.

Regelungen zur Beschäftigungszeit

Die Berechnung der Beschäftigungszeit erfolgt nach klaren Kriterien. So wird die Zeit bei demselben Arbeitgeber, auch bei Unterbrechungen, als Beschäftigungszeit anerkannt, während Zeit im Sonderurlaub nicht eingerechnet wird, es sei denn, der Arbeitgeber hat dies im Interesse des Dienstes anerkannt. Bedeutend ist auch, dass Zeiten bei anderen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst anerkannt werden, wenn ein Wechsel zwischen den Arbeitgebern stattgefunden hat. Dies fördert die Bewegung innerhalb des öffentlichen Sektors und belohnt langjährige Treue.

Insgesamt zeigt dieser Empfang, wie wertvoll die Beiträge des Personals zu den Institutionen sind und wie der öffentliche Dienst durch entsprechende Anerkennung gestärkt werden kann. Die JLU setzt ein Zeichen der Wertschätzung und Erinnerung an die engagierte Arbeit ihrer Mitglieder in der Gesellschaft. Diese Ereignisse helfen, die Gemeinschaft zu fördern und die Motivation aller Mitarbeitenden zu stärken.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-giessen.de
Weitere Infos
oeffentlicher-dienst-news.de

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