
Am 16. Juni 2025 berichtete das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) über die prekäre Lage von Beschäftigten in Deutschland, die trotz des gesetzlichen Anspruchs auf Mindestlohn von rund zwei Millionen Beschäftigten betroffen sind. Zu dieser Gruppe zählen vor allem Minijobber:innen, Werkvertragsbeschäftigte, Leiharbeiter:innen, Scheinselbstständige sowie illegal Beschäftigte, insbesondere im Baugewerbe. Viele dieser Personen sind sich ihrer Rechte nicht bewusst oder trauen sich nicht, diese einzufordern, was ihre wirtschaftliche Situation weiter verschärft. Derartige Missstände wurden durch umfassende Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aufgedeckt, die in mehr als jedem vierten Betrieb Verstöße gegen die Mindestlohnregelungen feststellte, wie uni-due.de berichtet.
Die Herausforderungen für die FKS sind erheblich, da in unübersichtlichen Subunternehmerketten die Aufdeckung von Verstößen schwierig wird. Um diese Probleme anzugehen, hat das IAQ einen umfassenden Reformvorschlag zur Durchsetzung des Mindestlohns erarbeitet. Der Bundestag plant in diesem Zusammenhang, die Mittel für die FKS zu erhöhen und digitale Datenanalysen einzuführen, um das Ausmaß der Verstöße effektiver zu erfassen. Geplant ist die Auswertung von Lohn- und Beschäftigtendaten der Rentenversicherung sowie die Entgeltmeldungen der Bundesagentur für Arbeit und Finanzdaten der Steuerbehörden.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
Im Rahmen der Reformvorschläge stellte Prof. Dr. Gerhard Bosch vom IAQ klar, dass alleine neue Gesetze und zusätzliches Personal nicht ausreichen, um Lohnverstöße aufzudecken. Notwendig sind меж anderem eine bundesweite, datengestützte Risikoanalyse sowie eine verpflichtende und manipulationssichere digitale Arbeitszeiterfassung. Außerdem wird eine engere Zusammenarbeit mit der Zollfahndung und eine Reform der Ausbildung für die Ermittlungsdienste als notwendig erachtet.
Wie die FKS zeigt, ist das Problem von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungen nicht neu. Bei einer bundesweiten Prüfung am 13. März 2025 in der Region Osnabrück wurde der Schwerpunkt auf die Einhaltung des Mindestlohns gelegt. Im Zuge dieser Kontrollen wurden in verschiedenen Branchen, darunter Einzelhandel und Gastronomie, zahlreiche Verstöße sowie 26 Sachverhalte festgestellt, die weitere Prüfungen erforderten. Besonders besorgniserregend war dabei der Verdacht auf nicht gezahlten Mindestlohn in sechs Fällen. Diese Informationen berichtet zoll.de.
- Die Ergebnisse der FKS-Prüfung umreißen die Schwere der Lage:
- Verdacht auf illegalen Aufenthalt in einem Fall
- Hinweise auf Sozialleistungsbetrug in einem weiteren Fall
- Unregelmäßigkeiten in der sozialversicherungsrechtlichen Meldung in zwölf Fällen
- Vermutete Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung in sieben Fällen
Diese Ergebnisse zeigen, dass die nicht vollständige Erfassung von Lohnansprüchen und die verbreitete Scheinselbstständigkeit in Deutschland potentielle Elemente der Wirtschaftskriminalität sind.
Ein Blick auf die Auswirkungen des Mindestlohns
Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 hatte das Ziel, die Einkommenssituation vieler Beschäftigter zu verbessern. Dieser wurde schon mehrfach angepasst und betrug ab dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Bisherige Analysen konzentrieren sich jedoch vor allem auf die Beschäftigungs- und Lohneffekte des Mindestlohns, während der Zusammenhang zwischen Mindestlohn und dem Ausmaß von Schwarzarbeit noch unzureichend beleuchtet wurde, wie bmas.de nachweist.
In spezifischen Branchen, wie dem Gastgewerbe und der Bauwirtschaft, ist Schwarzarbeit besonders verbreitet. Aus der empirischen Forschung ergibt sich, dass die Branchenstruktur und Motivlagen der Beschäftigten triftigere Erklärungen für das Phänomen der illegalen Beschäftigung bieten als der Mindestlohn selbst.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungen umfassende Maßnahmen notwendig sind, die sowohl gesetzliche Anpassungen als auch gezielte Kontrollen und Aufklärungsarbeit umfassen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Rechte der Beschäftigten zu schützen und die organisierte Kriminalität zielgerichtet zu bekämpfen.