
Am 20. März 2025 fand an der Universität Kassel die feierliche Ernennung von Prof. Dr. Olaf Däuper zum Honorarprofessor am Institut für Wirtschaftsrecht (IWR) statt. Die Urkunde wurde ihm von Prof. Dr. Björn Frank, dem Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften, überreicht. Professor Däuper drückte seine Dankbarkeit aus und betonte die Ehre, sein Engagement in der neuen Rolle fortzusetzen. Zudem möchte er sich ausdrücklich bei Prof. Gerrit Hornung und dem Team am IWR für deren Unterstützung bedanken.
Prof. Gerrit Hornung, ein Kollege am IWR, hob die Bedeutung von Professor Däuper für die Lehre innerhalb der Kasseler Rechtswissenschaften hervor. Als Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held hat Professor Däuper seine Expertise in den Bereichen Energie- und Kartellrecht sowie in Regulierungs-, Infrastruktur- und Planungsrecht einbringen können. Seit 2017 lehrt er am IWR und hat sich somit nachhaltig in die akademische Arbeit der Universität eingebracht.
Fokus auf Klimaschutz und Energie
Professor Däuper’s Unterricht ist besonders wichtig im Kontext der aktuellen Reformen im Klimaschutz- und Energierecht. Die Herausforderungen im Bereich Klimaschutz sind immens, vor allem im Rahmen internationaler Abkommen wie dem Kyoto-Protokoll von 1997 und dem Übereinkommen von Paris von 2015, welches darauf abzielt, die globale Temperaturerhöhung unter 2°C zu halten. Deutschland hat sich im Zuge dieser internationalen Verpflichtungen verpflichtet, nationale Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu setzen. Diese Zielstellungen sind auch Bestandteil des Bundes-Klimaschutzgesetzes, das eine Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 vorsieht.
Ein Gesetz, das dabei von zentraler Bedeutung ist, ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), welches in mehreren Auflagen über die Jahre hinweg aktualisiert wurde. Die 14. Auflage, herausgegeben von Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, berücksichtigt wichtige Änderungen wie die 10. GWB-Novelle, die am 19. Januar 2021 in Kraft trat. Diese Reform hat unter anderem die Missbrauchsaufsicht über marktmächtige Unternehmen verschärft und die Möglichkeiten der Kartellbehörden zur Regulierung großer digitaler Plattformen erweitert.
Rechtliche Rahmenbedingungen im Klimaschutz
Das rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Klimawandels in Deutschland ist vielfältig. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz sowie das Klimaschutzprogramm 2030 zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Darüber hinaus sieht das Bundesverfassungsgericht vor, dass der Bundestag einen gesetzlichen Minderungspfad zur Erreichung der Klimaziele nach 2030 festlegt. Bundesländer haben ebenfalls spezifische Klimaschutzgesetze erlassen, die unter anderem die Erstellung von Klimaschutzprogrammen fordern.
Die politischen und rechtlichen Instrumente, die auf EU-Ebene sowie national in Deutschland entwickelt wurden, sind entscheidend, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Ein Mix aus ordnungsrechtlichen, planerischen und ökonomischen Instrumenten soll dazu beitragen, Treibhausgasemissionen signifikant zu senken. Das Umweltbundesamt spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es Forschungsleistungen bereitstellt und Ministerien berät, um gezielte Maßnahmen zu entwickeln, die im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen stehen.
Insgesamt zeigt die Ernennung von Prof. Dr. Olaf Däuper nicht nur die Wichtigkeit seiner Rolle an der Universität Kassel, sondern verdeutlicht auch das kontinuierliche Bestreben, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Klima, Energie und Kartellrecht fortlaufend zu verbessern, um den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden. An dieser Schnittstelle vereinen sich akademische Lehre und praktische Anwendung der Rechtswissenschaften, um einen nachhaltigen Beitrag zu leisten.