In einem wegweisenden Kooperationsprojekt zwischen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und der Universität Passau werden die Chancen und Risiken von Large-Language-Modellen (LLMs) im Agrarbereich intensiv untersucht. Dieses Forschungsprogramm richtet sich insbesondere an die bayerische Landwirtschaft und steht unter der Leitung von Prof. Dr. Kai von Lewinski, der eine juristische Bewertung der eingesetzten Technologien vornimmt. Der Auftaktworkshop fand Ende Januar 2026 an der Universität Passau statt. Dabei referierte Prof. Dr. Poyen Hu von der Universität Soochow in Taipei über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Chatbots in der öffentlichen Verwaltung.

Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, innovative Lösungen zu schaffen, insbesondere durch den Einsatz von Chatbots, die zur Beratung und Wissensvermittlung im Landwirtschaftssektor genutzt werden können. Dennoch fehlt es gegenwärtig an umfassenden Untersuchungen zur Praxistauglichkeit und Akzeptanz von Agrar-Chatbots. Davon ausgehend zielt das Projekt darauf ab, essentielle Forschungslücken zu schließen, insbesondere hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen und Haftungsfragen. Das Projekt wird durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) finanziert und greift auf einen von IBM entwickelten KI-Agrar-Chatbot-Prototyp zurück, der die Webseiten des StMELF und der LfL nutzt.

Fokus auf juristische Fragestellungen

Ein zentraler Aspekt des Projekts ist die rechtliche Rahmung der Chatbot-Nutzung. Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht werden die relevanten rechtlichen Anforderungen untersucht, welche unter anderem das Immaterialgüterrecht, Datenschutzrecht und Haftungsrisiken umfassen. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielt eine entscheidende Rolle, denn die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa IP-Adressen und Gesprächsinhalte, bedarf klarer Rechtsgrundlagen. Die notwendigen Informationspflichten sowie vertragliche Regelungen zur Auftragsverarbeitung müssen unbedingt eingehalten werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Ein weiteres rechtliches Element ist die kommende KI-Verordnung (AI Act), die ab dem 02.08.2026 Transparenzpflichten für die Nutzer von KI-Systemen schafft. Danach müssen Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren, was erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von Unternehmenswebseiten und den Umgang mit KI-Chatbots hat. Dies wird durch die Bestimmungen zur Risikoklassifizierung ergänzt, die unterschiedliche Pflichten für verschiedene Arten von KI-Systemen festlegt.

Empfehlungen und Herausforderungen

Die Verwendung von KI-Chatbots birgt zwar großes Potenzial zur Effizienzsteigerung, geht jedoch auch mit signifikanten rechtlichen Herausforderungen einher. Dazu zählen Haftungsrisiken durch fehlerhafte Auskünfte, die zu Schadensersatzansprüchen führen können, sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Der Einsatz von Chatbots sollte daher von geeigneten technischen und rechtlichen Schutzmaßnahmen begleitet werden, um Haftungsrisiken zu minimieren. Technische Maßnahmen können die Funktionsbegrenzung des Bots umfassen, um sicherzustellen, dass keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgegeben werden.

Zusätzlich müssen Unternehmen klare Vorgaben für den Umgang mit KI-Technologien festlegen, sowie die Haftungsregelungen im Rahmen des AGB-Rechts und die damit verbundenen Versicherungen überprüfen. Die kontinuierliche Überwachung der Chatbots ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen genügen. Der Einsatz von KI-Chatbots ist daher nicht nur eine Frage der technologischen Implementierung, sondern erfordert auch ein hohes Maß an rechtlicher Sorgfalt.

Mit den Ergebnissen dieser Forschung sollen praktische Handlungsempfehlungen für die Landwirtschaftsverwaltung formuliert werden. Diese fließen in die KI-Strategie des StMELF ein und werden einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen Regulation und Nutzung von KI im Agrarbereich leisten. In einem breiteren Kontext verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Standort Deutschland für Künstliche Intelligenz zu stärken und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung verabschiedet, um Innovationen in diesem Bereich zu fördern und gleichzeitig Grundrechte zu schützen.

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