Am 16. Februar 2026 besuchte Prof. Dr. Claudia Hofmann, Professorin für Europäisches Sozialrecht, gemeinsam mit Studierenden das Jobcenter in Frankfurt (Oder). Die Exkursion fand Ende Januar 2026 statt und diente dem Ziel, Theorie und Praxis im Bereich Sozialrecht zu verknüpfen. Im Rahmen der Veranstaltung diskutierten die Studierenden mit Praktikern über das Bürgergeld, dessen Leistungshöhe sowie mögliche Sanktionen. Jochem Freyer, der Leiter der Frankfurter Arbeitsagentur, bezeichnete diese Diskussion als „ungeschminkten Abgleich von Theorie und Praxis“.

Bei den Gesprächen traten unterschiedliche Einschätzungen zutage. Die Studierenden, darunter Sophie Franz und Jannes Boll, stellten kritische Fragen zur Angemessenheit des Bürgergeldes und zu den praktischen Herausforderungen für die Empfänger von Bürgergeld. Franz bemerkte, dass viele Schwierigkeiten, mit denen Leistungsbeziehende konfrontiert seien, nicht in den gesetzlichen Regelungen festgehalten werden. Boll zeigte sich besonders interessiert an der Umsetzung der bundesweiten Gesetzgebung am Standort Frankfurt (Oder).

Diskussion über Sanktionen

Ab dem Jahr 2025 gelten verschärfte Regelungen für Sanktionen beim Bürgergeld. Diese Sanktionen, die Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen umfassen, sollen dazu dienen, die Mitwirkungspflichten der Leistungsbeziehenden zu fördern. Laut buergergeld-hilfe.org dürfen Sanktionen jedoch nur dann verhängt werden, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Zu den wichtigen Gründen zählen unter anderem Krankheit, die Pflege von Angehörigen oder unzumutbare Arbeitsbedingungen.

Eine Übersicht der Sanktionen zeigt, dass bei Arbeitsverweigerung eine Kürzung von 30 % für drei Monate erfolgen kann. Bei einem Meldeversäumnis beträgt die Kürzung 10 % für einen Monat, was ab 2025 teilweise auf 30 % ansteigen kann. Auch der Abbruch einer Maßnahme oder das Fehlen von Eigenbemühungen kann die Leistung um 30 % für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten mindern. Die maximale Kürzung ist auf 30 % des Regelbedarfs begrenzt, eine Kumulierung von Sanktionen ist nicht zulässig.

Verstoß Kürzung Dauer
Arbeitsverweigerung 30% 3 Monate
Meldeversäumnis 10% (bzw. 30% ab 2025) 1 Monat
Abbruch einer Maßnahme 30% 3 Monate
Fehlende Mitwirkung 10-30% 1-3 Monate
Fehlende Eigenbemühungen 10-30% 1-3 Monate

Herausforderungen und Reformen

Das Bürgergeld, als Nachfolger von „Hartz IV“, bietet Unterstützung für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Es gibt ein Spannungsfeld zwischen dem Ziel, ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, Mitwirkungspflichten einzufordern. Eine grundlegende Reform der Sanktionsregelungen fand 2023 statt, doch die aktuelle wirtschaftliche Lage hat die Diskussion um deren Verschärfung angestoßen. Laut bpb.de zeigen Forschungsergebnisse, dass Sanktionen zwar die Beschäftigungsaufnahme fördern können, jedoch auch negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen haben.

Die Exkursion von Prof. Hofmann und ihren Studierenden soll nicht nur das Verständnis für die Arbeit im Jobcenter erhöhen, sondern auch einen Raum für unterschiedliche Perspektiven schaffen. Jochem Freyer hob hervor, dass solche praktischen Einblicke fundamental für die akademische Ausbildung sind, da sie die oft theoretischen Ansätze im Sozialrecht erden und greifbar machen.