In der heutigen Zeit, in der Künstliche Intelligenz (KI) zunehmend unsere Alltagserfahrungen, Arbeitsweisen und sogar staatlichen Strukturen beeinflusst, zeigt sich ein wachsendes Interesse an der verantwortungsvollen Anwendung dieser Technologien. Professorin Sarah Rachut von der Technischen Universität Braunschweig widmet sich intensiv der Erforschung des Einsatzes digitaler Technologien im öffentlichen Sektor. Ihre Untersuchungen fließen in aktuelle Forschungsprojekte ein, die Chancen und Risiken für Grundrechte und demokratische Prozesse beleuchten. Dies bestätigt das Magazin der TU Braunschweig.
Rachut, eine Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Recht der Digitalisierung und Hochschulrecht, betont, dass die Themen ihrer Forschungsarbeit nicht nur rechtliche Fragestellungen zu KI und datengetriebenen Technologien umfassen, sondern auch eine Verpflichtung zur Schaffung effizienterer Verfahren in der Verwaltung, Bildung und Justiz darstellen. Unter dem Projekt TITAN wird zum Beispiel untersucht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit KI in der Justiz erfolgreich eingesetzt werden kann.
Chancen und Risiken von KI-Technologien
Während KI vielversprechende Möglichkeiten für technologische Fortschritte und wirtschaftlichen Nutzen bietet, bringt ihre Nutzung auch erhebliche Risiken mit sich. Diese reichen von der Verletzung der Menschenwürde bis hin zu Eingriffen in die Privatsphäre und Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Laut dem Institut für Menschenrechte erfordert der staatliche Einsatz von KI-Technologien eine strikte Einhaltung der grundrechtlichen Vorgaben. Besonders in sensiblen Bereichen wie Bildung, Justiz und Migration ist eine solche Regulierung essentiell.
Ein Beispiel hierfür sind biometrische Gesichtserkennungssysteme und KI-gestützte Beweisführungen, deren Anwendung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefährden kann. Daher ist es wichtig, dass neue europäische Digitalgesetzgebungen eine Balance zwischen technologischem Fortschritt und den fundamentalen Grundrechten schaffen. Rachut berät politische Entscheidungsträger über die Notwendigkeit einer solchen Regulierung und hat Erfahrung als Sachverständige im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestags.
Regulierung von KI im europäischen Kontext
Die EU nimmt eine zentrale Rolle bei der Festlegung von Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Technologien ein. Durch die Einführung der KI-Verordnung wird ein einheitlicher Ansatz für alle Mitgliedstaaten verfolgt, der sich an einem risikobasierten Ansatz orientiert. Dies bedeutet, dass grundlegende Menschenrechte nicht gegen wirtschaftliche Interessen abgewogen werden dürfen. Staatliche Eingriffe müssen zudem rechtmäßig, erforderlich und überprüfbar sein.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Regulierung ist das rechtsverbindliche Rahmenübereinkommen des Europarates über KI und Menschenrechte, das jedoch von Deutschland noch nicht ratifiziert wurde. Neben diesen bindenden Regelungen existieren auch nicht bindende Rahmenwerke, wie der Globale Digitalpakt, die den nationalen Regierungen helfen können, klare Richtlinien zu entwickeln.
Im Kontext dieser dynamischen Entwicklung von Künstlicher Intelligenz bleibt es entscheidend, dass rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sowohl der Innovation als auch dem Schutz der Grundrechte dienen. Aktuelle Forschungsprojekte, wie die von Professorin Rachut geleiteten, sind ein wesentlicher Schritt in diese Richtung und tragen dazu bei, die Herausforderungen und Chancen der digitalen Transformation im öffentlichen Sektor zu erkennen und zu gestalten.