In einem bemerkenswerten Schritt in der rechtlichen und technologischen Forschung hat Arian Henning sein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation widmet sich der Untersuchung des Einsatzes lernender Systeme innerhalb der Rechtsanwendung, ein Gebiet, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Insbesondere beleuchtet er die komplexe Frage der Rechtfertigung algorithmischer Entscheidungen, die oft als schwer nachvollziehbar angesehen werden. Laut law-school.de stoßen traditionelle juristische Begründungsinstrumente in diesem Kontext an ihre Grenzen.

Henning argumentiert, dass die Informatik wertvolle Methoden zur Erklärung von Entscheidungslogiken bietet. Dazu zählen unter anderem lokale Approximationen, kontrafaktische Erklärungen und Entscheidungsbäume. Sein Ansatz geht über die bloße Technik hinaus, indem er einen normativen Begriff der Erklärbarkeit entwickelt, der computerwissenschaftliche Ansätze in den rechtlichen Kontext überträgt. Erklärbarkeit wird so als funktionales Äquivalent zur menschlichen Begründung konzipiert.

Forschungsergebnisse und empirische Untersuchung

Ein zentrales Element seiner Dissertation ist eine umfangreiche Studie mit 4.250 Teilnehmenden, die verschiedene Formen algorithmischer Erklärungen im Verwaltungsverfahren testet. Die Ergebnisse dieser Studie sind aufschlussreich: Sie zeigen, dass kontrafaktische Erklärungen dazu beitragen, Fairnessgewinne bei algorithmischen Entscheidungen zu fördern und Fairnessdefizite im Vergleich zu menschlichen Entscheidungen zu verringern. Diese Ergebnisse könnten somit einen wertvollen Beitrag zur Schaffung von Vertrauen in algorithmische Prozesse leisten.

Henning geht mit seiner Dissertation zwei wesentliche Schritte in der juristischen Forschung: Zum einen entwickelt er eine normative Theorie der Erklärbarkeit im Recht, und zum anderen führt er empirische Untersuchungen durch, um geeignete Erklärungsformen zur Förderung von Fairness und Akzeptanz zu erproben.

Akademischer Werdegang und Anerkennung

Die Dissertation von Arian Henning wurde unter der Betreuung von Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Engel vom Max-Planck-Institut verfasst, mit einem Zweitgutachten von Prof. Dr. Christian Bumke von der Bucerius Law School, beide mit der höchsten Auszeichnung „summa cum laude“. Die mündliche Prüfung, bekannt als Disputation, fand Mitte März 2025 statt und wurde von Prof. Dr. Matthias Jacobs geleitet.

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Henning hat Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School studiert und absolvierte einen Auslandsaufenthalt an der Istanbul Bilgi University. Seine Promotion führte ihn am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn, ergänzt durch Forschungsaufenthalte an der ETH Zürich und der University of Oxford. Aktuell arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Postdoc) am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin. Sein Referendariat am Kammergericht Berlin beginnt voraussichtlich im Mai 2025.

Mit seinen innovativen Ansätzen zur Erklärbarkeit algorithmischer Entscheidungen könnte Arian Henning einen bedeutenden Beitrag zur künftigen Entwicklung der Rechtsanwendung in einer zunehmend digitalisierten Welt leisten.