Mit der Veröffentlichung des Leitfadens „KI-Verordnung – KI-Kompetenz im eigenen Betrieb aufbauen“ Anfang 2026 wird eine wichtige Resourcen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden, entwickelt von Marco Wedel von der Technischen Universität Berlin und Kristina Bodrožić-Brnić vom Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur, zielt darauf ab, FMCG-Unternehmen bei der Bewältigung zentraler Herausforderungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu unterstützen. Dazu gehören die Fragen, welche KI-Kompetenzen Mitarbeitende benötigen, wie rechtliche Anforderungen erfüllt werden können und wie Qualifizierung in bestehende Arbeitsprozesse integriert werden kann, wie Business School Berlin berichtet.
Der Leitfaden ist nicht nur eine Antwort auf die Umsetzung der EU-KI-Verordnung, die ab 2025 strenge Schulungspflichten und Verbote für KI-Anbieter und -Betreiber einführt. Diese Regelungen sind klar definiert, denn die EU-KI-Verordnung, die am 1. August 2024 in Kraft tritt, verfolgt das Ziel, die Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen zu erhöhen und den rechtlichen Rahmen zu harmonisieren Haufe. Die KI-Kompetenz ist entscheidend und wird von der Normen, die durch Artikel 4 der Verordnung festgelegt werden, verlangt.
Ziele und Inhalte des Leitfadens
Der neue Leitfaden übersetzt die regulatorischen Anforderungen in umsetzbare Handlungsschritte und legt einen besonderen Fokus auf die Herausforderungen, mit denen KMU-facing konfrontiert sind. Dazu gehört der bedarfsgerechte Aufbau von KI-Wissen sowie die Entwicklung realistischer und wirksamer Schulungsformate. Ein wichtiges Ziel ist die Befähigung der Mitarbeitenden zur kritischen Bewertung und verantwortungsvollen Nutzung von KI-Anwendungen. Die Publikation bietet praxisnahe Ansätze zur flexiblen und kontextbezogenen Weiterbildung, einschließlich Checklisten, Beispiele und einem umfangreichen Anhang mit Ressourcen aus dem Mittelstand-Digital-Netzwerk, wie Bundesnetzagentur hinweist.
Ein zusätzlicher Aspekt des Leitfadens ist die Relevanz der vermittelten Kompetenzen für verschiedene Studiengänge an der BSP Business and Law School, wie Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Sportpsychologie sowie Rechtswissenschaft. Lehrenden wird eine wertvolle Praxisreferenz zur Integration regulatorischer Entwicklungen in die Hochschullehre gegeben.
Regulatorische Rahmenbedingungen und Schulungspflichten
Die KI-VO, die am 21. Mai 2024 verabschiedet wurde, legt strenge Vorschriften fest, die ab dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zur Pflicht werden. Neben Schulungspflichten für das Personal, die sicherstellen müssen, dass alle Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, sind ab diesem Datum bestimmte Praktiken ausdrücklich untersagt. Dazu zählen unter anderem unterschwellige Beeinflussungen, biometrische Kategorisierungen in sensiblen Bereichen und die Nutzung manipulativer Techniken, wie die Haufe-Seite detailliert beschreibt.
Schulungen für das Personal können sowohl intern als auch durch externe E-Learning-Angebote erfolgen. Die Erlangung von Prüfungszertifikaten aus diesen Kursen stellt sicher, dass die Mitarbeitenden nicht nur ein Grundverständnis der KI-Funktionalitäten, sondern auch Kenntnisse über datenschutzrechtliche und gesellschaftliche Risiken entwickeln. Dies ist besonders wichtig, da ab dem 2. August 2026 die allgemeinen Verpflichtungen der KI-VO in Kraft treten und bis zum 2. August 2027 Vorschriften zur Produktsicherheit erfüllt werden müssen.
Für die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen bedeutet das, dass sie sich nicht nur mit technischen Aspekten auseinandersetzen müssen. Sie tragen ebenfalls die Verantwortung für die Schulung und Sensibilisierung ihrer Mitarbeitenden. Die EU-KI-Verordnung ist somit ein prägendes Element für die zukünftige Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa.