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Lebensmittelpreise steigen weiter: Verbraucher leiden unter hohen Kosten!

Am 19. August 2025 wird in Deutschland der 25. Jahrestag der gesetzlichen Pflicht zur Grundpreisangabe in Supermärkten gefeiert. Diese Vorschrift sorgte dafür, dass Verbraucher:innen nicht mehr ausschließlich den Endpreis auf Preisschildern sehen, sondern auch den Grundpreis pro Mengeneinheit, etwa pro Liter oder 100 Gramm, angezeigt bekommen. Vor der Jahrtausendwende war es alltäglich, dass Kund:innen im Supermarkt oft nur den Endpreis zur Verfügung hatten, was viele Verbraucher:innen vor erhebliche Schwierigkeiten stellte. Eine Studie der Universität Hohenheim aus dem Jahr 1991 thematisierte diese Problematik eindrucksvoll.

In der Untersuchung fiel auf, dass nur eine von zwanzig Testpersonen in der Lage war, die erforderlichen Rechenaufgaben zur Ermittlung des günstigsten Produktes korrekt zu lösen. Die Testpersonen benötigten durchschnittlich 19 Minuten und zahlten dabei 7,5 Prozent mehr als nötig, weil sie grundlegende Rechnungen fehlerhaft erledigten. Dies führte zu einem wachsenden Druck auf die Politik und die Einzelhandelsverbände, die Preisgestaltung in den Geschäften transparenter zu gestalten.

Reformen zur Preistransparenz

Die Ergebnisse der Studie führten schließlich dazu, dass am 1. September 2000 eine gesetzliche Grundlage für die Grundpreisangabe bei Fertigpackungen in Kraft trat. Bis dahin gab es keine Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises für viele standardisierte Verpackungsgrößen. Dr. Wolfgang Frey, der die Studie leitete, stellte fest, dass zahlreiche Fertigverpackungen mit unzureichenden Angaben arbeiteten, was den Verbrauchern das Vergleichen von Preisen erheblich erschwerte.

Mit der Gesetzesänderung wurden Händler nun verpflichtet, nicht nur den Endpreis, sondern auch den Grundpreis klar und unmissverständlich anzugeben. Die verpflichtenden Angaben gelten nicht nur für Waren in Fertigpackungen, sondern auch für offene Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung. Seit dem 28. Mai 2022 ist zudem festgelegt, dass als Maßeinheit für den Grundpreis einheitlich 1 Kilogramm oder 1 Liter verwendet werden muss, wodurch es einfacher wird, Preise zu vergleichen.

Aktuelle Herausforderungen für Verbraucher:innen

<pTrotz dieser Fortschritte bleibt die Preisgestaltung im Lebensmittelbereich für viele Verbraucher:innen ein wichtiges Thema. Hohe Lebensmittelpreise sind seit 2020 um mehr als 34 Prozent gestiegen, was insbesondere Haushalte mit einem Einkommen bis 2.000 Euro netto belastet. Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands fühlten sich 39 Prozent der Befragten beim Lebensmitteleinkauf eingeschränkt.

61 Prozent der Verbraucher:innen empfinden zudem die Lebensmittelpreise als eher nicht oder gar nicht fair. Dies hat zu weiteren Forderungen nach mehr Transparenz in der Preisgestaltung geführt. Der vzbv fordert von der zukünftigen Bundesregierung Maßnahmen zur Bekämpfung der hohen Lebensmittelpreise und die Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle, die die Kosten und Preise entlang der Wertschöpfungskette erfasst.

Zusammenfassend zeigt sich, dass während die gesetzliche Regelung zur Grundpreisangabe Verbrauchern mehr Informationen an die Hand gibt, der Druck durch steigende Lebensmittelpreise weiterhin eine bedeutende Herausforderung darstellt. Ein Denken in Richtung mehr Transparenz und faire Preise ist unabdingbar, um die Kaufkraft der Verbraucher:innen zu schützen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
uni-hohenheim.de
Weitere Infos
verbraucherzentrale.de
Mehr dazu
vzbv.de

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