Am 13. Februar 2026 hat die Bauhaus-Universität Weimar einen entscheidenden Schritt in der Medienlandschaft gemacht. Der neu gegründete Medienrat nimmt seine Arbeit auf, um die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch ARD, ZDF und Deutschlandradio zu bewerten. Diese Maßnahme wurde im Zuge des Reformstaatsvertrags zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk initiiert, der als neue Kontrollinstanz fungiert und durch die Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 beschlossen wurde. Die Universität Weimar wurde aufgrund ihrer renommierten Medienkompetenz als Standort für die Geschäftsstelle des Medienrats ausgewählt.

In ihrer Funktion wird der Medienrat darauf abzielen, Transparenz, Qualität und die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken. Staatssekretärin Heike Raab unterstrich die Wichtigkeit, die Qualität und Ausgewogenheit von Informationen und kulturellen Inhalten kontinuierlich zu überprüfen. Ferner wird der Medienrat, ähnlich dem KEF-Bericht, einen wichtigen Bezugspunkt für künftig geplante Reformen darstellen.

Struktur und Besetzung des Medienrats

Der Medienrat wird mit sechs unabhängigen Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen der Medienbranche besetzt. Diese Auswahl erfolgt streng nach fachlichem Wissen und nicht nach gesellschaftlicher Repräsentanz. Die Besetzung erfolgt divers, wobei zwei Sachverständige von der Gremienvertreterkonferenz der ARD gewählt wurden, während jeweils einer von ZDF und Deutschlandradio kommt. Zudem beriefen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zwei weitere Expertinnen und Experten.

Die benannten Sachverständigen sind:

  • Peter Müller (ARD)
  • Nathalie Wappler (ARD)
  • Prof. Annika Sehl (ZDF)
  • Jeanette Hofmann (Deutschlandradio)
  • Anne Bartsch (Regierungschefinnen und Regierungschefs)
  • Boris Alexander Kühnle (Regierungschefinnen und Regierungschefs)

Prof. Peter Benz, Präsident der Bauhaus-Universität, bezeichnete die Ansiedlung des Medienrats als bedeutende Stärkung des Medienstandorts. Medienminister Stefan Gruhner hob zudem die aus Thüringens Sicht wichtige Verantwortung in der Medienpolitik hervor.

Reformansätze für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Ein umfassendes Bild der Reformabsichten wird durch das Kurzgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Schulz deutlicher. Der Staatsvertragsentwurf, der am 26. September 2024 zur öffentlichen Anhörung freigegeben wurde, zielt darauf ab, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gestalten, der die gesamte Gesellschaft erreicht. Die vorgesehenen Reformen beinhalten eine qualitative Stärkung des Auftrags sowie eine quantitative Begrenzung der Angebote.

Die zentralen Punkte der Reformvorschläge umfassen Maßnahmen zur Digitalisierung, die Reduzierung von Sparten- und Hörfunkangeboten sowie eine Begrenzung des Sportrechteetats. Zustätzlich wird auch die Stärkung der Zusammenarbeit unter den öffentlich-rechtlichen Sendern angestrebt. Über diese Inhalte wurde in einer Präsentation, die am 2. Oktober an die Rundfunkkommission übermittelt wurde, informiert.

Insgesamt wird durch die Einführung des Medienrats und die geplanten Reformen der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf eine nachhaltige Zukunft vorbereitet, die den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht werden soll. Der Schritt zur Bildung einer kompetenten Kontrollinstanz zeigt, dass die Verantwortlichen die Wichtigkeit eines transparenten und qualitativ hochwertigen Rundfunks betonen.