Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeit (iaw) an der Universität Bremen beleuchtet das weit verbreitete Klischee vom „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“. Die Analyse zeigt, dass diese Narrative empirisch kaum haltbar sind und oftmals als Rechtfertigung für restriktive Reformen herangezogen werden, die die strukturellen Probleme des Arbeitsmarktes individualisieren und die Stigmatisierung von Betroffenen verstärken. Dr. René Böhme, ein führender Forscher des iaw, hebt hervor, dass die empirischen Ergebnisse ein differenzierteres Bild vermitteln als es in der öffentlichen Debatte häufig zu hören ist.

Die Studie basiert auf einer umfassenden Sekundäranalyse amtlicher Statistiken sowie qualitativen und quantitativen Forschungsarbeiten. In Deutschland gab es im Dezember 2024 rund 5,7 Millionen Bürgergeldbeziehende. Davon waren 1,7 Millionen nicht erwerbsfähig, vor allem Kinder und Jugendliche. Über 825.000 Personen waren erwerbstätig und benötigten ergänzende Leistungen. Von den 3,1 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten galten etwa 1,8 Millionen offiziell als arbeitslos. Erstaunlicherweise lag der Anteil der sogenannten Totalverweigerer bei lediglich 0,4 Prozent.

Vermittlungshemmnisse und deren Auswirkungen

Die Studie zeigt, dass 44 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens ein statistisch erfasstes Vermittlungshemmnis aufweisen. Zu diesen Hemmnissen zählen unter anderem Langzeitarbeitslosigkeit, fehlende Berufsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen, höheres Alter sowie familiäre Sorgeverpflichtungen. Qualitative Untersuchungen belegen, dass Mehrfachbelastungen im Alltag die Integration in den Arbeitsmarkt erheblich erschweren. Die Autor:innen interpretieren die Figur des „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“ als ein politisch wirksames Konzept, das für die Individualisierung sozialer Risiken steht und die strukturellen Ursachen von Erwerbslosigkeit verdeckt.

Die Behauptung, dass viele Arbeitssuchende unwilling sind, hemmt zudem die Identifikation von Reformbedarfen, insbesondere in Bereichen wie Qualifizierung und Armutsbekämpfung. Der Weg zu einer sachgerechten Debatte über Erwerbslosigkeit könnte durch diese Verzerrungen massiv gehemmt werden. Ergebnisse der Untersuchung werden am 26. Februar 2026 im Forum am Domshof der Universität Bremen vorgestellt. Die vollständige Veröffentlichung der Studie erfolgt in den Vierteljahresheften zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung.

Rechte und Pflichten von Bürgergeldbeziehenden

Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion um arbeitslose Personen oft vernachlässigt wird, sind die Anforderungen und Verpflichtungen, die mit dem Bezug von Bürgergeld verbunden sind. Personen sind verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, dazu zählen auch Minijobs und „Ein-Euro-Jobs“. Dennoch gibt es Bedingungen, unter denen eine Arbeit abgelehnt werden kann. Ein wichtiger Grund muss nachgewiesen werden, und Arbeiten, die gegen Gesetze verstoßen oder unter dem Mindestlohn liegen, müssen nicht angenommen werden. Zudem gelten Tätigkeiten als nicht zumutbar, wenn die Person körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist, diese auszuführen.

Wer Fragen zu diesen Regelungen hat, kann sich an das Jobcenter wenden. Insbesondere in Fällen, in denen die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen eine Rolle spielt, bieten die Jobcenter Unterstützung und Beratung an.