Am 14. Februar 2026 hat die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) wichtige Neuigkeiten in Bezug auf das Ombudswesen bekannt gegeben. Professorin Dr. Karin Weißenborn hat die Position der Ombudsperson übernommen, die zuvor von Professor Dr. Thomas Werfel innehatte. Werfel hatte 12 Jahre in dieser Rolle gedient, bevor er zum Stellvertreter ernannt wurde. Das Ombudsamt an der MHH hat die Aufgabe, redliches wissenschaftliches Arbeiten zu fördern und Interessenkonflikte fair zu lösen.

Wie mhh.de berichtet, wird Professorin Weißenborn von der Geschäftsstelle für Ombudswesen unterstützt. Diese Geschäftsstelle übernimmt die Terminvereinbarungen und führt Vorprüfungen bei Anzeigen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch. Ihr Ziel ist es, unlautere Praktiken in der Forschung, wie Datenfälschung und Autorenschaftsprobleme, zu klären oder zu verhindern.

Engagement für Wissenschaft und Nachwuchs

Professorin Weißenborn hat sich über viele Jahre hinweg aktiv für die MHH und den wissenschaftlichen Nachwuchs engagiert. Ihre Tätigkeiten umfassen unter anderem die Mitarbeit im MHH-Senat sowie im Karriereförderprogramm PRACTIS. In ihren Forschungsprojekten konzentriert sie sich auf Schlaganfall und metabolische Enzephalopathien sowie auf Post-COVID-Projekte.

Ein zentrales Anliegen von Professorin Weißenborn ist es, Konflikte neutral, sachlich und lösungsorientiert zu klären. Das Ombudswesen bietet hierbei eine wertvolle Anlaufstelle für Wissenschaftler, die mit wissenschaftlichen Konflikten konfrontiert sind. Unverzüglich bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten können diese Anzeigen bei der Ombudsperson eingereicht werden.

Unterstützung bei Konflikten

Wenn Konflikte ungelöst bleiben, empfiehlt die Ombudsperson die Einbeziehung der „Kommission für gute wissenschaftliche Praxis.“ Diese Kommission setzt sich aus vier gewählten Mitgliedern und einem Rechtsexperten zusammen. Der Kontakt zur Geschäftsstelle Ombudswesen ist für die Terminvereinbarung und weitere Informationen von großer Bedeutung.

Zusätzlich gibt es für Hinweisgeber die Möglichkeit, im Falle einer vermuteten Befangenheit der Ombudsperson, die stellvertretende Ombudsperson oder das überregionale Ombudsgremium für Wissenschaftliche Integrität in Deutschland (OWID) zu kontaktieren. Dies gewährleistet eine umfassende und faire Lösung von Konflikten an der MHH.