Am 15. Februar 2026 veröffentlicht das German Business Panel neue Erkenntnisse zur Omnibus-Initiative, die die Berichtspflichten für Unternehmen in Deutschland betrifft. Die Initiative erfreut sich einer positiven Bewertung durch die Mehrheit der Unternehmen. Laut dem Bericht von der Universität Mannheim lag der Zustimmungsanteil im Jahr 2025 durchgehend über 50 Prozent. Besonders auffällig ist, dass lediglich 5 Prozent der Unternehmen, die von der neuen Regelung profitieren, ablehnend gegenüber der Initiative eingestellt sind.
Ein zentrales Element der Diskussion sind die Herausforderungen, die mit den ESG-Richtlinien der EU verbunden sind. Diese werden von rund zwei Dritteln der berichtspflichtigen Unternehmen als belastend empfunden. Bei den Unternehmen, die von den Berichtspflichten befreit werden, ist dieser Anteil sogar mit 78,1 Prozent noch höher. Vor allem die hohen Kosten für externe Beratung und IT, die notwendig sind, um die ESG-Berichte zu erstellen, sorgen für Unmut in der Branche.
Wirtschaftliche Auswirkungen der Bürokratie
Ein weiteres alarmierendes Ergebnis der Befragung zeigt, dass 68,7 Prozent der Unternehmen geplante Investitionen aufgrund bürokratischer Hürden nicht umgesetzt haben. Besonders betroffen sind Unternehmen, die ausländische Geschäftsbeziehungen in Betracht zogen: 25,4 Prozent lehnten diese ab, während 24,6 Prozent Produktneuentwicklungen aussetzten. Über ein Drittel der mittleren und großen Unternehmen spricht sich zudem für weitere Erleichterungen bei den ESG-Berichtspflichten aus.
Ein erheblicher Punkt des Unmuts ist die Unsicherheit bezüglich der Auslegung der Regeln, die als zentrale Belastungsquelle angesehen wird. Dies macht die Omnibus-Initiative umstritten, da sie darauf abzielt, vermeintliche Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, zu reduzieren.
Neuregelungen der Berichtspflichten
Am 16. Dezember 2025 wurde die Reform der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beschlossen. Künftig sind nur Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Außerdem werden die Schwellenwerte für Lieferkettenpflichten angehoben: von nun an gelten Unternehmen mit 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz als berichtspflichtig.
Um kleineren Unternehmen entgegenzukommen, wurde die „Stop-the-Clock“-Regelung eingeführt, die die Berichtspflicht um zwei Jahre auf 2027 verschiebt. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den weltweit im Wettbewerb stehenden Unternehmen eine bessere Anpassung an die neuen Anforderungen zu ermöglichen.
Das German Business Panel befragt monatlich über 800 Unternehmen zur aktuellen Unternehmenslage in Deutschland. Zusätzlich gibt der Sonderforschungsbereich „TRR 266 Accounting for Transparency“ Aufschluss über die Auswirkungen von Rechnungswesen und Besteuerung auf die Unternehmenstransparenz.