Im Jahresgutachten 2026 der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung wird der Umgang mit geistigem Eigentum (IP) als ein entscheidendes Hemmnis im Gründungsprozess von Start-ups hervorgehoben. Laut dem Bericht von der TU Dortmund ist die fehlende Sicherheit in den Rechten am geistigen Eigentum ein wesentlicher Faktor, der die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle und die Akquise externen Kapitals erschwert.
Insbesondere werden komplexe Vertragsmodelle und die unterschiedlichen Erwartungen zwischen Hochschulen und Gründern als Ursachen für langwierige Verhandlungen identifiziert. Die durchschnittliche Dauer der Rechteübertragung beträgt demnach rund 18 Monate, in einigen Fällen sogar deutlich länger. Dies verschafft Start-ups einen Wettbewerbsnachteil auf internationaler Ebene.
Notwendige Veränderungen im IP-Transfer
Dr. Ronald Kriedel von der TU Dortmund hat betont, dass es einen grundlegenden Wandel in der Herangehensweise an die Rechteübertragung braucht. Wissenschaftsministerin Ina Brandes unterstützt diese Forderung, indem sie die bestehenden Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen für Ausgründungen lobt. Sie ruft zu standardisierten Prozessen auf, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
In diesem Kontext hat die TU Dortmund einen neuen Standard für den IP-Transfer entwickelt. Dieser soll einen schlanken, transparenten und flexiblen Prozess etablieren. Ziel ist es, den Vertragsabschluss zur Übertragung der IP-Rechte auf maximal drei Monate zu reduzieren, um Start-ups schneller für externe Investoren attraktiv zu machen.
Erfolgreiche Implementierung und zukünftige Perspektiven
Der neue IP-Transfer-Standard hat sich bereits in der Praxis bewährt. Beispielhaft ist das Start-up Simplyfined zu nennen, welches biobasierte Rohstoffe aus Pflanzenölen als Alternative zu Erdöl für die chemische Industrie entwickelt. Diese Innovation illustriert, wie ein effektiver IP-Transfer dazu beitragen kann, nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern.
Es wird erwartet, dass der neue Vertrag nicht nur für die TU Dortmund, sondern auch für andere Hochschulen und Start-ups im gesamten Bundesgebiet von Vorteil sein könnte. Zudem ist die Übertragung geistiger Eigentumsrechte ein zentrales Thema im Ruhr Innovation Lab, einem Kooperationsprojekt zwischen der TU Dortmund und der Ruhr-Universität Bochum.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig ein zeitgemäßer und effizienter Umgang mit geistigem Eigentum für die Zukunft der Gründungslandschaft in Deutschland ist. Die Entscheidungsträger sind gefordert, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Start-up-Szene zu steigern.
Weitere Informationen zu Start-ups und den Herausforderungen im IP-Transfer können im Startup-Verband nachgelesen werden.