
Am 16. Oktober 2025 fand in Stuttgart-Hohenheim der symbolische Spatenstich für eine neue Wohnanlage statt, die vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim errichtet wird. Diese Anlage soll 126 Studierenden Wohnraum bieten und ist Teil eines umfassenden Plans zur Entlastung der angespannte Wohnraumsituation an der Universität Hohenheim. Mit der Errichtung dieser Wohnanlage wird die Anzahl der verfügbaren Plätze am Standort von 1.187 auf 1.313 erhöht.
Die Bauarbeiten, die eine Investition von rund 13,9 Millionen Euro erfordern, beginnen nun offiziell. Der Spatenstich wurde von Vertretern des Studierendenwerks, der Universität Hohenheim und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefeiert. In den letzten Jahren gab es einen enormen Anstieg der Nachfrage nach Wohnraum – 2024 etwa gab es fast 1.800 Bewerbungen für Stellen in Wohnheimen.
Details zur Wohnanlage
Die neue Wohnanlage wird aus einem dreiteiligen Gebäudeensemble bestehen, das voraussichtlich bis Mitte 2027 fertiggestellt sein soll. Geplant wurde das Wohnheim durch den Gewinn eines Architektenwettbewerbs, der im Jahr 2019 stattfand. Die Kölner Architekten von barkowsky wahrer architekten GbR sowie das Münchener Büro fischer heumann landschaftsarchitekten PartG mbB überzeugten die Jury mit ihren Entwürfen.
Das Gebäudeensemble umfasst insgesamt ein viergeschossiges und zwei dreigeschossige Gebäude. Die Ausstattung wird vielfältig sein: 61 Einzelapartments, zwei rollstuhlgerechte Apartments sowie sieben Vierer- und sieben Fünfer-Wohngemeinschaften werden zur Verfügung stehen. Alle Zimmer werden möbliert sein und mit Medienanschlüssen sowie Gemeinschaftsküchen und Sanitäranlagen ausgestattet.
Unterstützung durch das Land
Ein Teil der Finanzierung für dieses Projekt erfolgt über das Landes-Programm „Junges Wohnen BW“, das die Verbesserung der Wohnsituation für Studierende und Auszubildende zum Ziel hat. Diese Initiative ist Teil des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland, der nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde, um Wohnraum für die breite Bevölkerung zu schaffen. Der Bund stellt den Ländern hierfür Finanzhilfen zur Verfügung, die auch erstmals die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende unterstützen sollen, um die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zu adressieren.
In Baden-Württemberg fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit vielen Jahren entsprechende Wohnheimplätze. Der neue Förderansatz unterstützt unter anderem die Schaffung neuer Wohnheimplätze sowie die Modernisierung bestehender Einrichtungen. Ziel ist es, mietpreisgünstigen Wohnraum zu schaffen und die soziale Integration zu fördern.
Um die geplanten Maßnahmen zu realisieren, wurde ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, und es wird erwartet, dass eine längerfristige Verwaltungsvorschrift in Zukunft erlassen wird. Fragen zur Förderung können an die zuständigen Stellen gerichtet werden.
Die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland hat mehrere Phasen durchlaufen, beginnend mit einem massiven Bedarf nach dem Zweiten Weltkrieg. Die aktuelle Renaissance des sozialen Wohnungsbaus, die seit 2015 zu beobachten ist, ist eine Reaktion auf den zunehmenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum in vielen Städten. Ein zentrales Ziel besteht darin, die Herausforderungen der heutigen Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zudem wurde im Jahr 2019 eine grundgesetzliche Regelung eingeführt, die dem Bund ermöglicht, die Länder finanziell bei der sozialen Wohnraumförderung zu unterstützen.