
Am 2. Juni 2025 bleibt das Thema Datenschutz in Deutschland von zentraler Bedeutung. Insbesondere die Regelungen rund um Cookies und Tracking-Mechanismen stehen im Fokus des öffentlichen Interesses. Diese Regelungen sind wichtig, da sie das Zusammenspiel zwischen dem Nutzer und den Webseiten maßgeblich beeinflussen.
Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das am 14. Mai 2024 in Kraft trat, setzt die ePrivacy-Richtlinie in deutsches Recht um. Dieses Gesetz verlangt von Webseitenbetreibern, die Einwilligung der Nutzer einzuholen, bevor sie Cookies oder ähnliche Technologien einsetzen, die nicht unbedingt erforderlich sind. Dies bedeutet, dass nicht jede Webseite einen Cookie- oder Einwilligungs-Banner benötigt, wie baden-wuerttemberg.datenschutz.de erläutert. Einwilligungen sind nicht erforderlich, wenn keine einwilligungsbedürftigen Verarbeitungen stattfinden.
Einwilligung und Ausnahmen
Im Rahmen des TTDSG ist die Einwilligung erforderlich, wenn Informationen im Endgerät des Nutzers gespeichert oder darauf zugegriffen wird. Ausnahmen gelten lediglich, wenn die Speicherung zur Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz erforderlich ist oder die Bereitstellung eines ausdrücklich gewünschten Telemediendienstes betrifft. Der Begriff „Cookies“ wird dabei als Sammelbegriff genutzt, der auch Techniken wie LocalStorage, Werbe-Identifizierer oder Fingerprinting umfasst.
Eine aktive Einwilligung ist vor allem bei der Nutzung von Tracking-Techniken notwendig. Anbieter sind verpflichtet, den Nutzenden eine klare, verständliche und nicht irreführende Einwilligung abzufordern, insbesondere wenn es um soziale Medien oder Werbenetzwerke geht. Die Vorgaben des TTDSG sind eng mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Verordnung (EU) 2016/679, verknüpft, was die Rechtskonformität der erhobenen Daten betrifft. Wie dr-dsgvo.de beschreibt, sind ausdrückliche Einwilligungen besonders wichtig, wenn es um spezielle Kategorien personenbezogener Daten geht.
Cookies und deren Nutzung
Die strengen Vorgaben für Cookies resultieren u. a. aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Planet 49-Fall, das klärte, dass die Einwilligungspflicht auch für die Erhebung von Daten zur Nutzerprofilbildung gilt. Dies betrifft Cookies, die nicht unbedingt notwendig sind, sowie ähnliche Technologien. Betreiber sollten daher darauf achten, wie sie Cookies und andere Tracking-Mechanismen verwenden, um rechtliche Herausforderungen zu vermeiden. Wenn es möglich ist, sollten sie die Nutzung von technisch notwendigen Cookies priorisieren und versuchen, den Aufwand für die Einholung von Einwilligungen zu minimieren baden-wuerttemberg.datenschutz.de.
Einwilligungen über Banner sind nur dann erforderlich, wenn nicht unbedingt notwendige Cookies genutzt werden. Unbedingt erforderliche Cookies hingegen, die beispielsweise zur Sitzungsverwaltung oder Eingaben der Nutzer dienen, benötigen keine solche Zustimmung. Die Einhaltung der TTDSG- und DSGVO-Vorgaben bleibt auch für serverseitiges Tracking unerlässlich, wodurch Anbieter weiterhin Verantwortung in der Datenverarbeitung tragen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die komplexen gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Datenschutzes erhebliche Auswirkungen auf den Umgang von Webseiten mit personenbezogenen Daten haben. Nutzer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und Webseitenbetreiber sind angehalten, diese Vorgaben strikt einzuhalten, um den Schutz der Daten ihrer Nutzer zu gewährleisten.